Hinweisgeber-Stelle
Hinweise für Hürth
Beschreibung
Hinweise für Hürth
Diese Möglichkeit steht Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten und anderen Vertragspartnern der Stadt Hürth zur Verfügung. Wenn Sie also Anhaltspunkte dafür haben, dass Mitarbeitende der Stadt Hürth nicht im Interesse der Stadt oder nicht korrekt handeln, sich zum Beispiel bestechen lassen, öffentliche Gelder verschwenden, ihre berufliche Position zum persönlichen Vorteil missbrauchen, vielleicht sogar strafbare Handlungen begehen, helfen Sie uns, wenn Sie dies melden. Die Schwerpunkte der Internen Meldestelle für Hinweisgebende sind Korruption und Wirtschaftsdelikte, schwerwiegende Verstöße gegen Regeltreue im Verwaltungshandeln (Compliance-Verstöße) sowie Verstöße nach der "EU-Whistleblowing-Richtlinie". Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt.
Unter Downloads & Links stehen Ihnen Online-Meldemöglichkeiten zur Verfügung.
Beachten Sie, dass hinweisgebenden Personen das Privileg zusteht, sich bei Abgabe einer Meldung zu irren. Wer aber das Hinweisgebersystem aus zweckwidrigen Beweggründen (z.B. Denunziation, Verleumdungen, üble Nachrede) verwendet, wird nicht geschützt.
Die Interne Meldestelle für Hinweisgebende der Stadtverwaltung Hürth wurde auf Grundlage der Whistleblower-Richtlinie oder Whistleblower-RL (WBRL), Richtlinie (EU) 2019/1937 eingerichtet. Bitte beachten Sie, dass die Interne Meldestelle für Hinweisgebende nicht zur Meldung von Notfällen geeignet ist. Bei akuter Gefahrensituation wenden Sie sich bitte an die allgemeinen Notrufdienste.
Widersprüche, Klagen oder sonstige Rechtsmittel gegen an Sie gerichtete Bescheide oder Verfügungen übermitteln Sie bitte an die im jeweiligen Bescheid genannte Adresse. Für sonstige allgemeine Hinweise, Beschwerden oder Anregungen kontaktieren Sie die Stadtverwaltung bitte über die jeweiligen Fachbereiche oder über die zentralen Kontaktdaten der Stadt.
Alternativ zu der internen Meldestelle der Stadt Hürth gibt es auch auf Bundesebene die Möglichkeit, Rechtsverstöße und andere Zuwiderhandlungen zu melden. Beide Online-Möglichkeiten finden Sie unter Downloads & Links.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hürth
Formulare
Hinweise für Hürth
Voraussetzungen
Hinweise für Hürth
Rechtsgrundlage(n)
§ 53 Abs. 1 Geldwäschegesetz (GwG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Hürth
Fristen
Hinweise für Hürth
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hürth
Kosten
Hinweise für Hürth
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hürth
Weitere Informationen
Hinweise für Hürth
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Hürth