Hinweise auf Verstöße im Rahmen der Geldwäscheaufsicht (Whistleblower-System)

    Hinweisgeber-Stelle

    Hinweise für Hürth

    Beschreibung

    Hinweise für Hürth

    Diese Möglichkeit steht Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten und anderen Vertragspartnern der Stadt Hürth zur Verfügung. Wenn Sie also Anhaltspunkte dafür haben, dass Mitarbeitende der Stadt Hürth nicht im Interesse der Stadt oder nicht korrekt handeln, sich zum Beispiel bestechen lassen, öffentliche Gelder verschwenden, ihre berufliche Position zum persönlichen Vorteil missbrauchen, vielleicht sogar strafbare Handlungen begehen, helfen Sie uns, wenn Sie dies melden. Die Schwerpunkte der Internen Meldestelle für Hinweisgebende sind Korruption und Wirtschaftsdelikte, schwerwiegende Verstöße gegen Regeltreue im Verwaltungshandeln (Compliance-Verstöße) sowie Verstöße nach der "EU-Whistleblowing-Richtlinie". Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt.

    Unter Downloads & Links stehen Ihnen Online-Meldemöglichkeiten zur Verfügung.

    Beachten Sie, dass hinweisgebenden Personen das Privileg zusteht, sich bei Abgabe einer Meldung zu irren. Wer aber das Hinweisgebersystem aus zweckwidrigen Beweggründen (z.B. Denunziation, Verleumdungen, üble Nachrede) verwendet, wird nicht geschützt.

    Die Interne Meldestelle für Hinweisgebende der Stadtverwaltung Hürth wurde auf Grundlage der Whistleblower-Richtlinie oder Whistleblower-RL (WBRL), Richtlinie (EU) 2019/1937 eingerichtet. Bitte beachten Sie, dass die Interne Meldestelle für Hinweisgebende nicht zur Meldung von Notfällen geeignet ist. Bei akuter Gefahrensituation wenden Sie sich bitte an die allgemeinen Notrufdienste.

    Widersprüche, Klagen oder sonstige Rechtsmittel gegen an Sie gerichtete Bescheide oder Verfügungen übermitteln Sie bitte an die im jeweiligen Bescheid genannte Adresse. Für sonstige allgemeine Hinweise, Beschwerden oder Anregungen kontaktieren Sie die Stadtverwaltung bitte über die jeweiligen Fachbereiche oder über die zentralen Kontaktdaten der Stadt.

    Alternativ zu der internen Meldestelle der Stadt Hürth gibt es auch auf Bundesebene die Möglichkeit, Rechtsverstöße und andere Zuwiderhandlungen zu melden. Beide Online-Möglichkeiten finden Sie unter Downloads & Links.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Örtliche Rechnungsprüfung (14)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohlweg 1

    50354 Hürth

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hürth

    Formulare

    Hinweise für Hürth

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hürth

    Rechtsgrundlage(n)

    § 53 Abs. 1 Geldwäschegesetz (GwG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hürth

    Fristen

    Hinweise für Hürth

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hürth

    Kosten

    Hinweise für Hürth

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hürth

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hürth

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Hürth

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de