Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz Verlängerung

    Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz Verlängerung

    Beschreibung

    nicht angegeben

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    Ansprechpartner

    Für Kreis Euskirchen (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Abs. 1 i.V.m. § 28 S. 2 AufenthV i.V.m. § 78 Abs. 1 S. 2 AufenthG

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de