Sozialhilfe beantragen
Hinweise für Espelkamp
Beschreibung
Über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kön-
nen Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Diese unterstützt Sie da-
bei, Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren und deckt das sozi o - kultu-
relle Existenzminimum ab. Sie ist eine Leistung der Sozialhi lfe und
erfüllt die gleiche Funktion wie die Hilfe zum Lebensunterhalt, je-
doch für einen speziellen Personenkreis.
Sie können die Grundsicherung erhalten, wenn Sie die Altersgrenze
( diese Grenze liegt zwischen 66 - 67 Jahren ) erreicht haben oder
wenn Sie über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert
sind. Zudem können Sie die Leistungen auch für den Zeitraum er-
halten, in dem Sie
- in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Ein gangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen , oder
- in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das Sie ein Budget für Ausbildung erhalten .
Zudem muss die leistungsnachsuchende Person hilfebedürftig sein
und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
Der Umfang der Grundsicherung richtet sich nach Ihrem individuel-
len Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen.
Eine Leistungsgew ährung setzt Bedürftigkeit voraus.
Die Grundsicherung deckt grundsätzlich verschiedene Bedarfe ab,
dazu zählen :
- der maßgebende Regelbedarf
- Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemes sen sind
- zusätzliche Bedarfe, wie z um Beispiel
- Mehrbedarfe bei:
- Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit
Merkzeichen G , oder - Krankheit, wenn aus medizinischen Gründen eine
besondere Ernährung erforderlich ist - Schwangerschaft
- Einmalige Bedarfe in Sondersituationen (z um Beispiel
Erstausstattung en für die Wohnung) - Bedarfe für eine Kranken - /Pflegeversicherung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Espelkamp
Welche Nachweise und Unterlagen für die Prüfung und die Berechnung Ihres Leistungsanspruchs benötigt werden, teilt Ihnen Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihr Sachbearbeiter im Rahmen des Antragsgesprächs mit.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
- Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können.
- Sie haben die Altersgrenze ( 66 – 67 Jahre) erreicht oder sind über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert ,
oder durchlaufen in einer Werkstatt für behinderte Men schen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Ein gangsverfahren und den Berufsbildungsbereich .
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Für die Antragstellung bzw. ein erstes Beratungsgespräch wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, die sowohl telefonisch als auch per E-Mail möglich ist.
Fristen
Fristtyp: Geltungsdauer
Dauer: bis 12 Monate
Bemerkung ( für weitere Informationen zur Frist ):
Sie können Leistungen ab dem ersten des Monat s erhalten, in dem
Sie Ihren Antrag gestellt haben.
Die Leistung wird in der Regel für zwölf Kalendermonate bewilligt.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, die Prüfung Ihres Antrags
aber zeitaufwändig ist, können Sie auch eine vorläufige Bewilligung
für sechs Monate erhalten.
Über die Erbringung von Geldleistungen ist hingegen vorläufig zu
entscheiden, wenn feststeht, dass eine Person dem personalen An-
wendungsbereich des 4. Kapitels des SGB XII unterfällt und
- zur Feststellung der weiteren Voraussetzun gen des An-
spruchs auf Geldleistungen voraussichtlich längere Zeit er-
forderlich ist und die weiteren Voraussetzungen für den An-
spruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen oder - ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach besteht
und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere
Zeit erforderlich ist.
Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist für die Weitergewährung
der Grundsicherungsleistungen zwar kein neuer Antrag erforderlich,
jedoch wird das Einkommen und Vermögen vor jeder We iterbewilli-
gung erneut geprüft.
Bearbeitungsdauer
Dauer: bis 6 Monate
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer :
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Besonderheiten des
Einzelfalls.
Kosten
Kostenart: kostenlos
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird nach-
rangig gewährt. Das bedeutet, Leistungsberechtigte sind verpflich-
tet, sich selbst zu helfen und andere Sozialleistungen (z um Beispiel
Renten, Wohngeld) oder Ansprüche gegen Dritte (z um Beispiel Un-
terhaltsleistungen) vorrangig in A nspruch zu nehmen, wenn dies zur
Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung ihrer Hil-
febedürftigkeit führt.
Weitere Informationen
Bezeichnung: Leitfaden des Bundesministeriums für Arbeit & Sozia les
URL: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publika- tionen/a207-sozialhilfe-und-grundsicherung.pdf?__blob=publication- File&v=1
optional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite:
Bezeichnung: FAQs der Deutschen Rentenversicherung
URL: https://www.deutsche-rentenversicher- ung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes- zur-Rente/FAQs/Grundsicherung/Grundsicher- ung_Liste.html#bb6afe43-ea61-49d6-8c63-419588b1a966
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW am 29.07.2022
Stichwörter
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