Sozialhilfe beantragen
Hinweise für Korschenbroich
Beschreibung
Hinweise für Korschenbroich
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist innerhalb des Sozialgesetzbuchs, 12. Buch (SGB XII) eine gegenüber dem Lebensunterhalt vorrangige Sozialleistung.
Antragsberechtigt auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII sind Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben sowie volljährige, dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen unter 65 Jahren. Die Grundsicherung ist einkommens- und vermögensabhängig. Rechtliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII).
Schon mit der Vollendung des 18. Lebensjahres sind Personen dann antragsberechtigt, wenn sie aus medizinischen Gründen voll erwerbsgemindert sind und es unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.
Weitere Voraussetzung ist, dass der gewöhnliche Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland gegeben ist. Allerdings stehen Leistungen der Grundsicherung nur zu, soweit Einkommen und Vermögen nicht oder nicht in ausreichender Höhe vorhanden sind, um den Bedarf zu decken.
Es ist also eine Bedürftigkeit erforderlich: Antragsteller/-innen, die die Altersgrenze erreicht haben oder Antragsteller/-innen zwischen 18 und 64 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind; zusätzliche Voraussetzung: Bedürftigkeit, d. h. kein ausreichendes Einkommen und kein einzusetzendes Vermögen sind vorhanden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Korschenbroich
- Personalausweis
- Nettoverdienstabrechnungen der letzten 12 Monate
- Kündigungsschreiben des letzten Arbeitgebers
- letzten erhaltenen Steuerbescheid
- Bescheide über sonstige Sozialleistungen, z. B.: Kindergeld, Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
- Rentenbescheide
- Scheidungs- bzw. Unterhaltsurteil
- Nachweis über eine freiwillige Krankenversicherung
- Sozialversicherungsausweis
- schriftliche und aktuelle Nachweise über Vermögen, wie z. B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Sparbücher, Bausparverträge, Kraftfahrzeugbrief und -schein
- aktueller Mietvertrag
- Heizkostennachweis
- Wohngeldbescheid
- Nachweise über Haus- und/oder Wohnungseigentum
- notarieller Vertrag bei Wohn-und Nießbrauchrechten bzw. Pflege- und Versorgungsansprüchen
Formulare
Hinweise für Korschenbroich
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Hinweise für Korschenbroich
Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
- Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können.
- Sie haben die Altersgrenze (66 – 67 Jahre) erreicht oder sind über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert,
oder durchlaufen in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Korschenbroich
Verfahrensablauf
Hinweise für Korschenbroich
- Sie stellen den Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bei Ihrem örtlichen oder überörtlichen Sozialhilfeträger (Sozialamt) oder über das Online-Portal.
- Sie reichen die vom Sozialhilfeträger angeforderten Nach-
weise ein. Eine Auflistung der einzureichenden Nachweise
finden Sie in der Beantragung der Leistung. - Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und errechnet
Ihre Bedarfe und zustehende Leistungen. - Wenn Sie einen Antrag wegen dauerhafter voller Erwerbs-
minderung gestellt haben, werden entsprechende Nach-
weise geprüft oder von Ihrem Träger der Rentenversiche-
rung eingeholt. - Die zuständige Behörde entscheidet über Ihren Antrag und
teilt Ihnen das Ergebnis mit. Dazu erhalten Sie einen ent-
sprechenden Bescheid von Ihrer zuständigen Behörde. - Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungs-
bescheid, wird er abgelehnt, erhalten Sie einen Ableh-
nungsbescheid. - In beiden Fällen enthält der Bescheid die Gründe der Ent-
scheidung. Außerdem sind Informationen über die Möglich-
keit enthalten, gegen die Entscheidung Widerspruch einzu-
legen (Rechtsbehelfsbelehrung). Dabei ist eine Angabe zur
Frist enthalten, innerhalb der Sie Widerspruch erheben kön-
nen. - Der Bewilligungsbescheid enthält die Höhe der zu zahlen-
den Leistung und den Beginn der Zahlung. Ab dem genann-
ten Datum werden Ihnen die Ihnen zustehenden Leistungen
durch den zuständigen Träger in der Regel am Monatsan-
fang zur Verfügung gestellt.
Fristen
Hinweise für Korschenbroich
Fristtyp: Geltungsdauer
Dauer: bis 12 Monate
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
Sie können Leistungen ab dem ersten des Monats erhalten, in dem
Sie Ihren Antrag gestellt haben.
Die Leistung wird in der Regel für zwölf Kalendermonate bewilligt.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, die Prüfung Ihres Antrags
aber zeitaufwändig ist, können Sie auch eine vorläufige Bewilligung
für sechs Monate erhalten.
Über die Erbringung von Geldleistungen ist hingegen vorläufig zu
entscheiden, wenn feststeht, dass eine Person dem personalen An-
wendungsbereich des 4. Kapitels des SGB XII unterfällt und
- zur Feststellung der weiteren Voraussetzungen des An-
spruchs auf Geldleistungen voraussichtlich längere Zeit er-
forderlich ist und die weiteren Voraussetzungen für den An-
spruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen oder - ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach besteht
und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere
Zeit erforderlich ist.
Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist für die Weitergewährung
der Grundsicherungsleistungen zwar kein neuer Antrag erforderlich,
jedoch wird das Einkommen und Vermögen vor jeder Weiterbewilli-
gung erneut geprüft.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Korschenbroich
Dauer: bis 6 Monate
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Besonderheiten des
Einzelfalls.
Kosten
Hinweise für Korschenbroich
Kostenart: kostenlos
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Korschenbroich
Es gibt folgende Hinweise:
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird nach-
rangig gewährt. Das bedeutet, Leistungsberechtigte sind verpflich-
tet, sich selbst zu helfen und andere Sozialleistungen (zum Beispiel
Renten, Wohngeld) oder Ansprüche gegen Dritte (zum Beispiel Un-
terhaltsleistungen) vorrangig in Anspruch zu nehmen, wenn dies zur
Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung ihrer Hil-
febedürftigkeit führt.
Weitere Informationen
Hinweise für Korschenbroich
Bezeichnung: Leitfaden des Bundesministeriums für Arbeit & Soziales
URL: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publika- tionen/a207-sozialhilfe-und-grundsicherung.pdf?__blob=publication- File&v=1
optional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite:
Bezeichnung: FAQs der Deutschen Rentenversicherung
URL: https://www.deutsche-rentenversicher- ung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes- zur-Rente/FAQs/Grundsicherung/Grundsicher- ung_Liste.html#bb6afe43-ea61-49d6-8c63-419588b1a966
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW am 29.07.2022
Stichwörter
Hinweise für Korschenbroich