Führerschein zur Fahrgastbeförderung
Hinweise für Lippe
Als Bufdi oder gewerblich Personen befördern - informieren Sie sich über die Bedingungen hierfür.
Beschreibung
Hinweise für Lippe
Sie können die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für folgende „Klassen“ erwerben:
Taxi,
Mietwagen,
Personenkraftwagen zur Durchführung gewerbsmäßiger Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen,
Personenkraftwagen im Linienverkehr,
Krankenkraftwagen.
Wenn Sie den Bundesfreiwilligendienst ableisten, erhalten Sie die FzF für Mietwagen beschränkt auf
Beförderung im Rahmen des Schülerspezialverkehrs
oderSonderfahrdienst für Menschen mit Behinderung
oderunqualifizierten Krankentransport.
Diese Fahrerlaubnisse werden befristet für 5 Jahre erteilt und können regelmäßig verlängert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippe
Ihr aktueller EU-Kartenführerschein
Haben Sie noch keinen Kartenführerschein? Dann bringen Sie bitte dafür Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie 1 aktuelles biometrisches Passbild mit.Führungszeugnis
(Belegart "OB" - bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder online beantragen zur Vorlage beim Kreis Lippe, FG 360 - Verwendungszweck: „Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung“)Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung
(siehe unter Formulare - bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
(siehe unter Formulare - bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)Bei der Ersterteilung und bei Verlängerung ab 60 Jahren:
Betriebsärztliches oder arbeitsmedizinisches Gutachten über die Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung (Leistungstests; siehe weiterführende Informationen)bei Krankenkraftwagen:
Erste-Hilfe-Bescheinigung
Formulare
Voraussetzungen
Hinweise für Lippe
Um eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu erhalten, müssen Sie
das 21. Lebensjahr vollendet haben,
seit 2 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3 (alt) sein
(Alternativ ist der Besitz für 2 Jahre innerhalb der letzten 5 Jahre vor Antragstellung ausreichend),bereits den EU-Kartenführerschein besitzen,
körperlich und geistig für die Beförderung von Fahrgästen geeignet sein,
die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllen und
die Gewähr dafür bieten, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden.
Die zu diesem Punkt beizubringenden Unterlagen dürfen keine eignungsausschließenden Eintragungen oder Befunde enthalten.
Für Bundesfreiwilligendienstleistende, die eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Fahrten im Rahmen ihres Ersatzdienstes benötigen, bestehen Sonderregelungen für Mindestalter und Fahrpraxis.
Informieren Sie sich bitte bei der Organisation, bei der Sie Ihren Bundesfreiwilligendienst ableisten wollen.
Rechtsgrundlage(n)
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- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Ausführungsbestimmungen
- § 48 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Verfahrensablauf
Hinweise für Lippe
Beantragen Sie das Führungszeugnis.
Erst wenn uns das Führungszeugnis vorliegt, können Sie einen Termin bei uns vereinbaren. Im Termin bringen Sie bitte alle nötigen Unterlagen mit. Die Fahrerlaubnis wird dann direkt im Termin ausgestellt.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Die Übermittlung von Führungszeugnissen an uns dauert aktuell mindestens 4 Wochen.
Kosten
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Verlängerung nach Ablauf / Erweiterung / Ersterteilung: EUR 43,90
Verlängerung innerhalb der Frist: EUR 38,00
Ersatzausstellung: EUR 35,00
Zahlungsweisen:
girocard
Debitkarte
Kreditkarte
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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