Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer

    Führerschein zur Fahrgastbeförderung

    Hinweise für Lippe

    Als Bufdi oder gewerblich Personen befördern - informieren Sie sich über die Bedingungen hierfür.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Sie können die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für folgende „Klassen“ erwerben:

    • Taxi,

    • Mietwagen,

    • Personenkraftwagen zur Durchführung gewerbsmäßiger Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen,

    • Personenkraftwagen im Linienverkehr,

    • Krankenkraftwagen.

    Wenn Sie den Bundesfreiwilligendienst ableisten, erhalten Sie die FzF für Mietwagen beschränkt auf

    • Beförderung im Rahmen des Schülerspezialverkehrs
      oder

    • Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderung
      oder

    • unqualifizierten Krankentransport.

    Diese Fahrerlaubnisse werden befristet für 5 Jahre erteilt und können regelmäßig verlängert werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1234

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    • Ihr aktueller EU-Kartenführerschein
      Haben Sie noch keinen Kartenführerschein? Dann bringen Sie bitte dafür Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie 1 aktuelles biometrisches Passbild mit.

    • Führungszeugnis
      (Belegart "OB" - bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder online beantragen zur Vorlage beim Kreis Lippe, FG 360 - Verwendungszweck: „Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung“)

    • Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung
      (siehe unter Formulare - bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)

    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
      (siehe unter Formulare - bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)

    • Bei der Ersterteilung und bei Verlängerung ab 60 Jahren:
      Betriebsärztliches oder arbeitsmedizinisches Gutachten über die Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung (Leistungstests; siehe weiterführende Informationen)

    • bei Krankenkraftwagen:
      Erste-Hilfe-Bescheinigung

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Um eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu erhalten, müssen Sie

    • das 21. Lebensjahr vollendet haben,

    • seit 2 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3 (alt) sein
      (Alternativ ist der Besitz für 2 Jahre innerhalb der letzten 5 Jahre vor Antragstellung ausreichend),

    • bereits den EU-Kartenführerschein besitzen,

    • körperlich und geistig für die Beförderung von Fahrgästen geeignet sein,

    • die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllen und

    • die Gewähr dafür bieten, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden.
      Die zu diesem Punkt beizubringenden Unterlagen dürfen keine eignungsausschließenden Eintragungen oder Befunde enthalten.

    Für Bundesfreiwilligendienstleistende, die eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Fahrten im Rahmen ihres Ersatzdienstes benötigen, bestehen Sonderregelungen für Mindestalter und Fahrpraxis.
    Informieren Sie sich bitte bei der Organisation, bei der Sie Ihren Bundesfreiwilligendienst ableisten wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippe

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Beantragen Sie das Führungszeugnis.

    Erst wenn uns das Führungszeugnis vorliegt, können Sie einen Termin bei uns vereinbaren. Im Termin bringen Sie bitte alle nötigen Unterlagen mit. Die Fahrerlaubnis wird dann direkt im Termin ausgestellt.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    Die Übermittlung von Führungszeugnissen an uns dauert aktuell mindestens 4 Wochen.

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Verlängerung nach Ablauf / Erweiterung / Ersterteilung: EUR 43,90
    Verlängerung innerhalb der Frist: EUR 38,00
    Ersatzausstellung: EUR 35,00

    Zahlungsweisen:

    • girocard

    • Debitkarte

    • Kreditkarte

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de