Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung bei Heirat

    Eheschließung führt zur Änderung der Steuerklasse

    Sie wollen die bei Heirat automatisch erteilte Steuerklassenkombination IV/IV nicht beibehalten? Dann können Sie und Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Steuerklassenänderung stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Die von Ihnen aufgerufene Dienstleistung wird von einer anderen Behörde angeboten. Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung erhalten Sie über den hinterlegten Link.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Detmold

    Adresse

    Hausanschrift

    Wotanstraße 8-13

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05231 972-0

    Fax: 0800 10092675313

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei Eheschließung in Deutschland müssen Sie keine Unterlagen einreichen.
    Bei Eheschließung im Ausland müssen Sie die ordnungsgemäß ausgestellte ausländische Heiratsurkunde einreichen.

    Formulare

    Formulare: ja

    Onlineverfahren möglich: ja

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sie und Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Das bedeutet, dass Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt.
    • Sie und Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann leben nicht dauernd getrennt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Möchten Sie die bei Heirat automatisch vergebene Steuerklasse IV nicht beibehalten, können Sie und Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann einen Antrag auf Änderung der Steuerklasse stellen:

    • Wählen Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung im Bereich "Steuerformulare" unter "Lohnsteuer (Arbeitnehmer)" das passende Antragsformular aus:
      • "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten"
      • Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, wenn Sie beziehungsweise Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann die Steuerklasse I beibehalten möchten oder die Sperrung des Arbeitgeberabrufs wünschen.
    • Füllen Sie den Antrag am elektronischen Endgerät oder ausgedruckt handschriftlich aus.
    • Anträge in Papierform müssen Sie und Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann eigenhändig unterschreiben.
    • Schicken Sie den Antrag per Post an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.
    • Sie erhalten einen Bescheid.

    Sie können den Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Eheleuten und die Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) alternativ auch online über ELSTER an das Finanzamt übermitteln. ELSTER ist ein barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung.
    Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf ELSTER. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu 2 Wochen dauern kann.

    Fristen

    Der Steuerklassenwechsel auf Antrag kann nur mit Wirkung vom Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats vorgenommen werden. Die Änderung der automatisiert gebildeten Steuerklassen IV bei Heirat ist aber bereits ab dem ersten Tag des Monats der Eheschließung möglich. Wenn Sie wollen dass Ihr Antrag auf Änderung der Steuerklassen oder Anwendung des Faktorverfahrens bei Steuerklasse IV im laufenden Kalenderjahr wirksam wird, müssen Sie ihn bis zum 30.11. des laufenden Jahres stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Der automatische Wechsel zur Steuerklasse IV für beide Ehegatten wird ab dem Tag der Eheschließung wirksam. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Ehe im Ausland geschlossen worden ist.

    Kosten

    Für Sie entstehen keine Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de