Steuer auf Vergnügungsveranstaltungen besonderer Art
Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Vergnügungen besonderer Art; Link unterscheidet sich von Kommune zu Kommune
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen