Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
Beschreibung
Hinweise für Witten
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- gültiger Reisepass/Personalausweis/Staatsangehörigkeitsausweis zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
- gültiger Nationalpass bzw. aktuelle Staatsangehörigkeitsbescheinigung zum Nachweis der ausländischen Staatsangehörigkeit
- aktuelle Meldebescheinigung
Bei Minderjährigen / bei unter Vormundschaft stehenden Personen:
- Nachweis des Sorgerechts / der Vormundschaft (Sorgerechtsbeschluss / Übertragung der Vormundschaft)
- bei gemeinsamer elterlicher Sorge: Einverständniserklärung des anderen sorgeberchtigten Elternteils
- wenn bei gemeinsamer Sorge nicht beide Elternteile an dem Verfahren teilnehmen: Genehmigung des zuständigen Familiengerichts
Formulare
- Formulare: erhalten Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Bezirksregierung
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja (Aushändigung der Urkunde)
Voraussetzungen
- Sie besitzen neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch eine oder mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten.
- Es liegt kein Versagungsgrund vor. Versagungsgründe sind:
- aktive Beschäftigung als Beamter, Richter oder Soldat der Bundeswehr oder sonstige Beschäftigung in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis, solange das Dienst- oder Amtsverhältnis nicht beendet ist, mit Ausnahme der ehrenamtlichen Tätigkeit
- Wehrpflicht, solange nicht das Bundesministerium der Verteidigung oder die von ihm bezeichnete Stelle erklärt hat, dass gegen den Verzicht keine Bedenken bestehen oder solange Sie nicht als Wehrpflichtiger die Wehrpflicht bereits in einem der Staaten, deren Staatsangehörigkeit Sie besitzen, geleistet haben
Für Minderjährige muss darüber hinaus vorliegen:
- Vertretungsbefugnis
- Genehmigung des Familiengerichts, sofern - bei gemeinsamer elterlicher Sorge - der Verzicht nicht für das Kind und zugleich für beide sorgeberechtigte Elternteile beantragt wurde.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Reg.-Bez. Arnsberg
Verfahrensablauf
Den Verzicht müssen Sie oder der gesetzliche Vertreter persönlich erklären.
Die zuständige Behörde prüft die Voraussetzungen und fertigt eine Verzichtsurkunde aus.
Die Verzichtsurkunde wird Ihnen persönlich ausgehändigt.
Die deutschen Ausweispapiere werden eingezogen.
Nach Abschluss des Verfahrens wird die Entscheidung der zuständigen Meldebehörde mitgeteilt. Außerdem wird die Entscheidung dem Register der Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (EStA) übermittelt, welches beim Bundesverwaltungsamt geführt wird.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte wenden Sie sich nach dem Wirksamwerden des Verzichts an die für Sie zuständige Ausländerbehörde.
Bitte wenden Sie sich für Fragen, die Ihre verbleibende Staatsangehörigkeit betreffen, an die für Sie zuständige Auslandsvertretung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 24.09.2020