Deutsche Staatsangehörigkeit Genehmigung des Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit

    Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

    Sie können auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie noch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen.

    Beschreibung

    Hinweise für Waldbröl

    Die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit dient dazu, verbindlich  feststellen zu lassen, dass die deutsche Staatsangehörigkeit besessen wird.  Im Verfahren auf Feststellung wird ermittelt, wann und wodurch die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wurde und ob diese heute noch besteht.

    Kann dem Antrag stattgegeben und die deutsche Staatsangehörigkeit festgestellt werden, wird als Nachweis ein entsprechender Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kreisordnungsamt - Ausländerbehörde - Aufenthalt und Staatsangehörigkeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Stahlstraße 5

    51645 Gummersbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02261 88-3200

    E-Mail: amt32@obk.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waldbröl

    Welche Unterlagen erforderlich sind, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Die Antragsteller*innen erhalten nach einem persönlichen Beratungsgespräch in der Abteilung für Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten ein Merkblatt, auf dem die benötigten Unterlagen aufgeführt sind.

    Formulare

    • Formulare: erhalten Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Bezirksregierung
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja (Aushändigung der Urkunde)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Waldbröl

    Die Antragsteller*innen müssen durch die Vorlage bestimmter Dokumente nachweisen, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und diese zum Zeitpunkt der Antragstellung auch nach wie vor besteht.

    Wichtig ist insbesondere, dass bei Antragstellung ein gültiges Passdokument zum Nachweis der Identität vorgelegt wird.  Zudem bedarf es für die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und der damit verbundenen Ausstellung eines deutschen Staatsangehörigkeitsausweises stets eines schutzwürdigen Sachbescheidungsinteresses an der beantragten Amtshandlung.  Das Sachbescheidungsinteresse ist dann zu verneinen, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit zweifelsfrei und nicht klärungsbedürftig ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Waldbröl

    • Zunächst erfolgt ein ausführliches, persönliches Beratungsgespräch in der Ausländerbehörde (dabei wird geklärt, welche Unterlagen eingereicht werden müssen und das Antragsformular wird ausgehändigt)
    • Anschließend wird ein Termin zur Antragsabgabe vereinbart (telefonisch oder per E-Mail)
    • Der Feststellungsantrag wird persönlich unter Einreichung der für die Bearbeitung notwendigen Unterlagen in der Dienststelle gestellt
    • Es folgt die Bearbeitung des Antrages
    • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte wenden Sie sich nach dem Wirksamwerden des Verzichts an die für Sie zuständige Ausländerbehörde.

    Bitte wenden Sie sich für Fragen, die Ihre verbleibende Staatsangehörigkeit betreffen, an die für Sie zuständige Auslandsvertretung.

    Weitere Informationen

    Nach dem Wirksamwerden des Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit gelten für Sie die aufenthaltsrechtlichen Regelungen, sodass Sie für den weiteren Aufenthalt in Deutschland neben einem gültigen Pass oder Passersatz einen Aufenthaltstitel benötigen. Ein Aufenthaltstitel ist hierbei nicht erforderlich, sofern durch Recht der Europäischen Union oder durch Rechtsverordnung etwas anderes bestimmt ist oder aufgrund des Abkommens vom 12. September 1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei (Bundesgesetzblatt 1964 II S. 509) ein Aufenthaltsrecht besteht.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 24.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2020

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de