Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit dient dazu, verbindlich feststellen zu lassen, dass die deutsche Staatsangehörigkeit besessen wird. Im Verfahren auf Feststellung wird ermittelt, wann und wodurch die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wurde und ob diese heute noch besteht.
Kann dem Antrag stattgegeben und die deutsche Staatsangehörigkeit festgestellt werden, wird als Nachweis ein entsprechender Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kreisordnungsamt - Ausländerbehörde - Aufenthalt und Staatsangehörigkeit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02261 88-3200
E-Mail: amt32@obk.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Waldbröl
Welche Unterlagen erforderlich sind, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Die Antragsteller*innen erhalten nach einem persönlichen Beratungsgespräch in der Abteilung für Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten ein Merkblatt, auf dem die benötigten Unterlagen aufgeführt sind.
Formulare
- Formulare: erhalten Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Bezirksregierung
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja (Aushändigung der Urkunde)
Voraussetzungen
Hinweise für Waldbröl
Die Antragsteller*innen müssen durch die Vorlage bestimmter Dokumente nachweisen, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und diese zum Zeitpunkt der Antragstellung auch nach wie vor besteht.
Wichtig ist insbesondere, dass bei Antragstellung ein gültiges Passdokument zum Nachweis der Identität vorgelegt wird. Zudem bedarf es für die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und der damit verbundenen Ausstellung eines deutschen Staatsangehörigkeitsausweises stets eines schutzwürdigen Sachbescheidungsinteresses an der beantragten Amtshandlung. Das Sachbescheidungsinteresse ist dann zu verneinen, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit zweifelsfrei und nicht klärungsbedürftig ist.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Waldbröl
Verfahrensablauf
Hinweise für Waldbröl
- Zunächst erfolgt ein ausführliches, persönliches Beratungsgespräch in der Ausländerbehörde (dabei wird geklärt, welche Unterlagen eingereicht werden müssen und das Antragsformular wird ausgehändigt)
- Anschließend wird ein Termin zur Antragsabgabe vereinbart (telefonisch oder per E-Mail)
- Der Feststellungsantrag wird persönlich unter Einreichung der für die Bearbeitung notwendigen Unterlagen in der Dienststelle gestellt
- Es folgt die Bearbeitung des Antrages
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte wenden Sie sich nach dem Wirksamwerden des Verzichts an die für Sie zuständige Ausländerbehörde.
Bitte wenden Sie sich für Fragen, die Ihre verbleibende Staatsangehörigkeit betreffen, an die für Sie zuständige Auslandsvertretung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 24.09.2020