Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
Beschreibung
Deutsche Staatsangehörige, die noch eine oder mehrere andere Staatsangehörigkeit(en) besitzen, können auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten.
Der Verzicht ist schriftlich zu erklären.
Bei Personen, die unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft stehen, darf der Verzicht nur von dem gesetzlichen Vertreter erklärt werden und bedarf der Genehmigung des zuständigen deutschen Familiengerichts.Einer Genehmigung des Familiengerichts bedarf es nicht, wenn beide deutschen Elternteile die elterliche Sorge innehaben und den Verzicht für sich und ihr Kind zusammen erklären.
Der Verzicht bedarf der Genehmigung der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde. Für Personen, die in Nordrhein-Westfalen leben, sind die Bezirksregierungen zuständig.
Die Genehmigung ist zu versagen, wenn Sie als Beamter, Richter oder Soldat der Bundeswehr in einem öffentlich-rechtlichen Dienst-oder Amtsverhältnis stehen, solange Ihr Dienst- oder Amtsverhältnis nicht beendet ist. Die gilt nicht für ehrenamtliche Betätigungen.
Die Genehmigung ist auch zu versagen, wenn Sie wehrpflichtig sind und das Bundesministerium der Verteidigung oder die von ihm bezeichnete Stelle noch nicht erklärt hat, dass gegen den Verzicht keine Bedenken bestehen. Dieses gilt nicht, wenn Sie als Wehrpflichtiger in einem der Staaten, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, nachweislich Wehrdienst geleistet haben.
Der Verzicht wird wirksam mit der Aushändigung der von der jeweiligen Bezirksregierung ausgefertigten Verzichtsurkunde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Einbürgerungen u. Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: einbuergerung@abh.essen.de
Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 21
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02114750
Fax: Nicht vorhanden
E-Mail: Dez21.Staatsangehoerigkeitsangelegenheiten@brd.nrw.de
erforderliche Unterlagen
- gültiger Reisepass/Personalausweis/Staatsangehörigkeitsausweis zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
- gültiger Nationalpass bzw. aktuelle Staatsangehörigkeitsbescheinigung zum Nachweis der ausländischen Staatsangehörigkeit
- aktuelle Meldebescheinigung
Bei Minderjährigen / bei unter Vormundschaft stehenden Personen:
- Nachweis des Sorgerechts / der Vormundschaft (Sorgerechtsbeschluss / Übertragung der Vormundschaft)
- bei gemeinsamer elterlicher Sorge: Einverständniserklärung des anderen sorgeberchtigten Elternteils
- wenn bei gemeinsamer Sorge nicht beide Elternteile an dem Verfahren teilnehmen: Genehmigung des zuständigen Familiengerichts
Formulare
- Formulare: erhalten Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Bezirksregierung
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja (Aushändigung der Urkunde)
Voraussetzungen
Hinweise für Essen
Der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit ist nur dann rechtswirksam, wenn die Erklärung durch die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde genehmigt wurde.
Minderjährige oder unter Betreuung stehende Volljährige können nur mit Genehmigung des deutschen Familiengerichts (beim Amtsgericht) auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichten. Zu beachten ist zudem, dass für wenige Berufsgruppen (zum Beispiel aktive Beamt*innen, Richter*innen, Soldat*innen unter anderen) ein Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit von vornherein ausgeschlossen ist, es sei denn der*die Verzichtende lebt dauerhaft seit mindestens zehn Jahren im Ausland.
Über weitere Einzelheiten informiert die zuständige Bezirksregierung in Düsseldorf.
Verfahrensablauf
Hinweise für Essen
Der Antrag auf Verzicht der deutschen Staatsangehörigkeit wird bei der Abteilung für Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten in Essen gestellt und vorbereitet. Anschließend wird der Antrag an die für dieses Anliegen zuständige Bezirksregierung in Düsseldorf weitergeleitet und dort beschieden.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Essen
Aktuell ist leider keine Online-Terminvereinbarung möglich. Wir arbeiten zurzeit an einem erheblich benutzerfreundlicheren, onlinebasierten Terminvergabesystem.
Bis dieses freigeschaltet werden kann, können Sie per E-Mail über das Postfach Einbuergerung@abh.essen.de einen Vorsprachetermin vereinbaren.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 24.09.2020
Stichwörter
Hinweise für Essen