Gehwegüberfahrten Änderung

    Gehwegueberfahrt Aenderung beantragen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Wenn Sie Ihre Grundstueckszufahrt bzw. Bordsteinabsenkung aendern moechten, benoetigen Sie die Zustimmung der zustaendigen Behoerde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bauhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Hälverstraße 75

    58579 Schalksmühle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02355 84-0

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich III - Planen und Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bocholt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Wilhelm-Str. 52-58

    46395 Bocholt

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02355 84-0

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schalksmühle

    • Planskizze der Örtlichkeit
    • Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
    • Fotos der Bestandssituation

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Sobald der Antrag vorliegt, wird geprueft, ob Gruende gegen die Ausfuehrung der Gehwegueberfahrt sprechen.

    Nach der Pruefung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schalksmühle

    Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 Wochen.

    Kosten

    Hinweise für Schalksmühle

    Die Kosten ergeben sich gemäß Ziffer 3 aus der Anlage in der Verwaltungsgebührensatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Erfolgt die beabsichtigte Aenderung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, fuer welches Sie eine Baugenehmigung benoetigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Erlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de