Gehwegüberfahrten ÄnderungOnline erledigen

    Gehwegueberfahrt Aenderung beantragen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Wenn Sie Ihre Grundstueckszufahrt bzw. Bordsteinabsenkung aendern moechten, benoetigen Sie die Zustimmung der zustaendigen Behoerde.

    Beschreibung

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Die Gehwegueberfahrt, auch Grundstueckszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstueck mit Fahrzeugen von der Strasse aus gut zu erreichen.

    Wenn Sie Aenderungen an einer vorhandenen Gehwegueberfahrt vornehmen moechten, benoetigen Sie hierfuer die Erlaubnis der zustaendigen Behoerde.

    In der Regel werden die Arbeiten im oeffentlichen Strassenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefaellen duerfen Sie als Antragsteller die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben. Das bedeutet, das Unternehmen muss in einer Handwerkskammer eingetragen sein.

    Achten Sie auf eine hoehenmaessige und optische Durchgaengigkeit des Gehweges, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse ueberwinden muessen. Es sollte auch keine Unterbrechungen geben.

    Saemtliche Kosten fuer die Anlegung der Gehwegueberfahrt muessen Sie selbst tragen. Wird die Gehwegueberfahrt nicht mehr benoetigt, sind auch die Kosten der Herstellung des urspruenglichen Zustands zu tragen.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Stadt Bocholt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Wilhelm-Str. 52-58

    46395 Bocholt

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Sobald der Antrag vorliegt, wird geprueft, ob Gruende gegen die Ausfuehrung der Gehwegueberfahrt sprechen.

    Nach der Pruefung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Bearbeitungsdauer

    circa 6 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Erfolgt die beabsichtigte Aenderung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, fuer welches Sie eine Baugenehmigung benoetigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Erlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de