Gehwegueberfahrt Aenderung beantragen
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
Hinweise für Nordrhein-Westfalen
Die Gehwegueberfahrt, auch Grundstueckszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstueck mit Fahrzeugen von der Strasse aus gut zu erreichen.
Wenn Sie Aenderungen an einer vorhandenen Gehwegueberfahrt vornehmen moechten, benoetigen Sie hierfuer die Erlaubnis der zustaendigen Behoerde.
In der Regel werden die Arbeiten im oeffentlichen Strassenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefaellen duerfen Sie als Antragsteller die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben. Das bedeutet, das Unternehmen muss in einer Handwerkskammer eingetragen sein.
Achten Sie auf eine hoehenmaessige und optische Durchgaengigkeit des Gehweges, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse ueberwinden muessen. Es sollte auch keine Unterbrechungen geben.
Saemtliche Kosten fuer die Anlegung der Gehwegueberfahrt muessen Sie selbst tragen. Wird die Gehwegueberfahrt nicht mehr benoetigt, sind auch die Kosten der Herstellung des urspruenglichen Zustands zu tragen.
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Sobald der Antrag vorliegt, wird geprueft, ob Gruende gegen die Ausfuehrung der Gehwegueberfahrt sprechen.
Nach der Pruefung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
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Erfolgt die beabsichtigte Aenderung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, fuer welches Sie eine Baugenehmigung benoetigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Erlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021
Stichwörter
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