Landschaftspflege: Förderung des ehrenamtlichen Naturschutzes
Hinweise für Lippe
Uns ist Naturschutz ein großes Anliegen. Erfahren Sie mehr zu Fördermöglichkeiten im ehrenamtlichen Naturschutz.
Beschreibung
Hinweise für Lippe
Ehrenamtliche Naturschutzarbeit bedeutet Beratung, Vermittlung von Naturschutzgedanken und praktische Arbeit. Wir unterstützen dieses Engagement und fördern im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten konkrete Maßnahmen der Naturschutzverbände und Einzelpersonen vor Ort.
Fördermöglichkeiten im ehrenamtlichen Naturschutz
Der Kreis Lippe ist von einer vielfältigen Natur und einer abwechslungsreichen Landschaft geprägt. In Lippe engagieren sich viele Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Arbeitskreise mit praktischen Maßnahmen wie Hecken- und Obstwiesenpflege, Anlage von Tümpeln, Artenschutz und vielem mehr. Der Kreis Lippe hat ein Budget im Kreishaushalt und versucht möglichst viele lohnenswerte Projekte zu unterstützen.
Die gewachsene Kulturlandschaft mit ihren vielfältigen Elementen und Nutzungsformen ist für den Naturschutz von hoher Bedeutung.
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dienen der Sicherung, Verbesserung oder Entwicklung des Landschaftsbildes sowie der Behebung von Landschaftsschäden und damit der Umweltvorsorge für künftige Generationen.
Jeder einzelne Bürger, eine Gruppe oder ein Verein, die Städte und Gemeinden können Maßnahmen im Naturschutz durchführen. Über die Landschaftsplanung hinaus ist der Naturschutz in hohem Maße auf diese private Initiative angewiesen. Neben einem hohen Maß an Engagement, Wissen und Zeit ist natürlich auch finanzieller Aufwand hiermit verbunden. Da diese Maßnahmen im öffentlichen Interesse stehen, gewähren sowohl das Land Nordrhein-Westfalen als auch der Kreis Lippe Zuwendungen.
Folgende Maßnahmen können beim ehrenamtlichen Naturschutz gefördert werden:
Maßnahmen der Landschaftspflege, des Biotop- und Artenschutzes,
Wiederbegründung, Ergänzung und Pflege von Obstwiesen,
Pflege und Anpflanzungen von Hecken, Feldgehölzen und ähnlichem,
Entschlammungs- und Säuberungsmaßnahmen an Tümpeln, Teichen und Flussaltarmen,
Pflege von Einzelbäumen, Kopfweiden, Baumgruppen und Alleen außerhalb des Waldes, die für das Orts- beziehungsweise Landschaftsbild oder aus ökologischen Gründen von besonderer Bedeutung sind,
die Erhaltung und Gestaltung von biologisch wertvollen Steinbrüchen oder sonstigen Erdaufschlüssen,
Anpflanzungen von Vogelschutzgehölzen und Bienenweiden,
Beschaffung und Sicherung von Nisthöhlen, Anlegung von Brut-, Nahrungs- und Überwinterungsplätzen für bedrohte Tierarten,
das Anlegen von artenreichen Blühwiesen und Säumen sowie eventuell
die Aufzucht von Jungtieren der geschützten Arten.
Sie sind bereits engagierter Naturschützer oder möchten Projekte in dem Bereich realisieren? Dann sprechen Sie uns an.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Übersichtsplan 1:25.000
- Lageplan 1:5.000
- Längs- und Querschnittzeichnungen beispielsweise bei Anlage von Teichen
- Gestattungs- oder Pachtverträge
- Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers, dass die geplante Maßnahme langfristig (mindestens jedoch 20 Jahre) erhalten, gepflegt und bei Bedarf erneuert wird.
Auch ein über diesen Zeitraum abgeschlossener Pachtvertrag erfüllt diese Voraussetzung.
Formulare
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Nordrhein-Westfalen
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