Landschaftspflege Förderung

    Landschaftspflege: Förderung des ehrenamtlichen Naturschutzes

    Hinweise für Lippe

    Uns ist Naturschutz ein großes Anliegen. Erfahren Sie mehr zu Fördermöglichkeiten im ehrenamtlichen Naturschutz.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Ehrenamtliche Naturschutzarbeit bedeutet Beratung, Vermittlung von Naturschutzgedanken und praktische Arbeit. Wir unterstützen dieses Engagement und fördern im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten konkrete Maßnahmen der Naturschutzverbände und Einzelpersonen vor Ort.

    Fördermöglichkeiten im ehrenamtlichen Naturschutz

    Der Kreis Lippe ist von einer vielfältigen Natur und einer abwechslungsreichen Landschaft geprägt. In Lippe engagieren sich viele Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Arbeitskreise mit praktischen Maßnahmen wie Hecken- und Obstwiesenpflege, Anlage von Tümpeln, Artenschutz und vielem mehr. Der Kreis Lippe hat ein Budget im Kreishaushalt und versucht möglichst viele lohnenswerte Projekte zu unterstützen.

    Die gewachsene Kulturlandschaft mit ihren vielfältigen Elementen und Nutzungsformen ist für den Naturschutz von hoher Bedeutung.

    Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dienen der Sicherung, Verbesserung oder Entwicklung des Landschaftsbildes sowie der Behebung von Landschaftsschäden und damit der Umweltvorsorge für künftige Generationen.
    Jeder einzelne Bürger, eine Gruppe oder ein Verein, die Städte und Gemeinden können Maßnahmen im Naturschutz durchführen. Über die Landschaftsplanung hinaus ist der Naturschutz in hohem Maße auf diese private Initiative angewiesen. Neben einem hohen Maß an Engagement, Wissen und Zeit ist natürlich auch finanzieller Aufwand hiermit verbunden. Da diese Maßnahmen im öffentlichen Interesse stehen, gewähren sowohl das Land Nordrhein-Westfalen als auch der Kreis Lippe Zuwendungen.


    Folgende Maßnahmen können beim ehrenamtlichen Naturschutz gefördert werden:

    • Maßnahmen der Landschaftspflege, des Biotop- und Artenschutzes,

    • Wiederbegründung, Ergänzung und Pflege von Obstwiesen,

    • Pflege und Anpflanzungen von Hecken, Feldgehölzen und ähnlichem,

    • Entschlammungs- und Säuberungsmaßnahmen an Tümpeln, Teichen und Flussaltarmen,

    • Pflege von Einzelbäumen, Kopfweiden, Baumgruppen und Alleen außerhalb des Waldes, die für das Orts- beziehungsweise Landschaftsbild oder aus ökologischen Gründen von besonderer Bedeutung sind,

    • die Erhaltung und Gestaltung von biologisch wertvollen Steinbrüchen oder sonstigen Erdaufschlüssen,

    • Anpflanzungen von Vogelschutzgehölzen und Bienenweiden,

    • Beschaffung und Sicherung von Nisthöhlen, Anlegung von Brut-, Nahrungs- und Überwinterungsplätzen für bedrohte Tierarten,

    • das Anlegen von artenreichen Blühwiesen und Säumen sowie eventuell

    • die Aufzucht von Jungtieren der geschützten Arten.

    Sie sind bereits engagierter Naturschützer oder möchten Projekte in dem Bereich realisieren? Dann sprechen Sie uns an.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landschaft und Naturhaushalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-77511

    E-Mail: naturschutzbehoerde@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    • Übersichtsplan 1:25.000
    • Lageplan 1:5.000
    • Längs- und Querschnittzeichnungen beispielsweise bei Anlage von Teichen
    • Gestattungs- oder Pachtverträge
    • Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers, dass die geplante Maßnahme langfristig (mindestens jedoch 20 Jahre) erhalten, gepflegt und bei Bedarf erneuert wird.
      Auch ein über diesen Zeitraum abgeschlossener Pachtvertrag erfüllt diese Voraussetzung.

    Formulare

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Gerne beraten wir Sie ausführlich - vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

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