Gaststättengewerbe Anzeige
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Hinweise für Heiligenhaus
Beschreibung
Hinweise für Heiligenhaus
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heiligenhaus
Unterlagen zum Objekt:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular für Gaststätten
- Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments
- Miet- bzw. Pachtvertrag/Eigentümernachweis in Kopie (Originale bitte mitbringen)
- Lageplan der Gaststätte, Maßstab 1:1000 (3-fach) erhältlich bei der Abteilung II.1 Stadtentwicklung, Rathausgebäude, 2. OG Neubau, Raum 305
- Grundrisszeichnungen Maßstab 1:100 (3-fach), maßstabgerecht und baurechtlich genehmigt, Mit einer Vollmacht des Hauseigentümers erhältlich bei der Abteilung II.2 Bauaufsicht, Rathausgebäude, 2. OG Neubau, Raum 314/315. Bitte zeichnen Sie aktuelle gewerbliche Einrichtungsgegenstände (Theke, Tische, Stühle, Bänke) ein. Alle Räume (wie Gastraum, Gesellschaftszimmer, Außengastronomie, Küche, Toiletten, Bierkeller, Nebenräume usw.) sind zu bezeichnen und in vorstehender Reihenfolge mit Buchstaben zu versehen (A bis Z)
Unterlagen zur Person:
- Polizeiliches Führungszeugnis, Belegart 0 für den Antragsteller (Erhältlich beim Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt des Wohnorts, in Heiligenhaus: Rathaus-Innenhof, Tel. : 02056/13-0)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Belegart 9 (Gewerbemeldestelle des Wohnorts, in Heiligenhaus erhältlich im Bürgerbüro der Stadt Heiligenhaus)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (Stadtkasse/Steueramt des Wohnorts, in Heiligenhaus Rathausgebäude, 1. OG Neubau bei Frau Schmitz, Tel. : 02056/13-390, Zimmer 234)
- Bescheinigung in Steuersachen (für den Wohnort zuständiges Finanzamt, in Heili-genhaus ist das Finanzamt Velbert zuständig: Nedderstraße 38, 42551 Velbert. Infos unter 02051/470)
- Online-Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
- Auskunft aus dem Insolvenzregister (für den Wohnort zuständiges Amtsgericht, für Heiligenhaus das Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal. Zu beantragen per E-Mail unter poststelle@ag-wuppertal.nrw.de oder nach erfolgter Online-Terminbuchung persönlich abzuholen)
- Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) (Gesundheitsamt des Krei-ses Mettmann, Nebenstelle in Velbert, Friedrichstraße 293, 42551 Velbert. Infos unter 02051/6054-0)
- Bescheinigung über die Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättenge-setz (Industrie- und Handelskammer Düsseldorf, Ernst Schneider Platz 1, 40212 Düssel-dorf. Infos unter 0211/3557-0)
- Verzichtserklärung Ihres Vorgängers (nur bei Übernahme eines bereits bestehenden Gaststättenbetriebes)
Zusätzlich wird folgendes von hier aus veranlasst:
- Stellungnahme der Bauordnung (sofern notwendig, z. B. bei Umbau und/oder Erweiterung eines Gaststättenbetriebes)
- Stellungnahme der Lebensmittelüberwachung des Kreises Mettmann
Formulare
Hinweise für Heiligenhaus
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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