Teilnahme an einer Veranstaltung Bestätigung

    Teilnahme an einer Veranstaltung beantragen

    Wenn Sie an einer Veranstaltung als gewerbetreibende Person oder Unternehmen teilnehmen möchten, benötigen Sie eine Bestätigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Zum Schutz gegen die allgemeine Gefahr von Tierseuchen können genehmigungspflichtige Veranstaltungen nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden werden.

    Eine tierschutzrechtliche Genehmigung wird für gewerbliche Ausstellungen benötigt, wie beispielsweise Tierbörsen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Goldschmidtstr. 112

    45141 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-59600

    Fax: +49 201 88-59610

    E-Mail: veterinaeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Für festgesetzte Märkte entfällt die Reisegewerbekartenpflicht
    • Lichtbild des Geschäfts

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie müssen zum Kreis der Teilnahmeberechtigten gehören (gilt für festgesetzte Veranstaltungen)
    • Sie müssen die Teilnahmebedingungen der jeweiligen Veranstaltungen erfüllen.
    • Sie können ausgeschlossen werden, wenn Sie die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Damit Sie an einer Veranstaltung teilnehmen können, müssen Sie die Teilnahme beantragen.
    Diesen Antrag können Sie anhand eines offline-Formulars oder online über den Online-Dienst stellen.

    Wenn Sie die Teilnahme anhand des offline-Formulars beantragen wollen:

    • Öffnen Sie das entsprechende PDF-Formular.
    • Befüllen Sie den Antrag.
    • Reichen Sie die geforderten Nachweise ein.
    • Übersenden Sie den Antrag per E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Behörde.
    • Es geht Ihnen eine Eingangsbestätigung durch die zuständige Behörde zu.
    • Im Falle der Standplatzgenehmigung geht Ihnen vor Beginn der Veranstaltung ein Bescheid zu. 
    • Im Falle einer Ablehnung erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid durch die zuständige Behörde.
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.

    Wenn Sie die Teilnahme an einer Veranstaltung über den Online-Dienst beantragen wollen:

    • Sie rufen den Online Dienst auf.
    • Sie befüllen das Antragsformular.
    • Für eine schnelle Bearbeitung durch die Behörden laden Sie alle notwendigen Nachweise hoch.
    • Ihr Antrag wird durch die zuständige Behörde geprüft.
    • Bei Rückfragen meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen.
    • Es geht Ihnen eine Eingangsbestätigung durch die zuständige Behörde postalisch und/oder per E-Mail zu.
    • Im Falle der Standplatzgenehmigung geht Ihnen circa 2 Monate vor Beginn der Veranstaltung ein Bescheid zu.
    • Im Falle einer Ablehnung erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid durch die zuständige Behörde postalisch.
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid postalisch.

    Fristen

    Fristtyp: Antragsfrist

    Dauer (bei fester Zeit): 8 Wochen

    Bemerkung:
    Es gibt keine gesetzliche Antragsfrist. In der Regel müssen Anträge mindestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung gestellt werden, damit eine termingerechte Antragsbearbeitung sichergestellt wird. Allerdings sind für einige Veranstaltungen die Bewerbungszeiträume größer. Nach Verstreichen der Anmeldefrist können Sie in ein Nachbesetzungsverfahren gelangen, um die Chance auf einen Standplatz aufrecht zu erhalten.

    Bearbeitungsdauer

    Ca. 8 Wochen bis 1,5 Jahre

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig davon, für welche Veranstaltung sich beworben wird. Außerdem ist die Bearbeitungsdauer davon abhängig, wann die erforderlichen Unterlagen eingehen.

    Kosten

    Kostenart: variabel

    Die Kosten werden gemäß der geltenden Kostentabellen berechnet und festgesetzt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg (BWI) am 29.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de