Baulast Auskunft Einsicht

    Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    Hinweise für Waldbröl

    Beschreibung

    Hinweise für Waldbröl

    Aus dem Baulastenverzeichnis erfahren Sie, ob und mit welchen Baulasten ein Grundstück belastet ist. Dies ist unter Anderem von Bedeutung, wenn Sie ein Grundstück kaufen, verkaufen oder beleihen möchten.

    Für Anliegen dieser Art ist in der Regel das Kreisbauamt zuständig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kreisbauamt - Amt 65

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 42

    51643 Gummersbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02261 88-6502

    Fax: 02261 88-6518

    E-Mail: amt65@obk.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waldbröl

    • Angaben zum Grundstück: Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur und Flurstück(e)

    Formulare

    Hinweise für Waldbröl

    Voraussetzungen

    Hinweise für Waldbröl

    • Nachweis eines berechtigten Interesses

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Waldbröl

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Waldbröl

    Fristen

    Hinweise für Waldbröl

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Waldbröl

    Kosten

    Hinweise für Waldbröl

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Waldbröl

    Weitere Informationen

    Hinweise für Waldbröl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de