Baulast Auskunft Einsicht

    Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

    Hinweise für Heiligenhaus

    Beschreibung

    Hinweise für Heiligenhaus

    Jeder Grundstückseigentümer beziehungsweise jede Grundstückseigentümerin und jede öffentlich-bestellte Vermessungsingenieurin oder jeder öffentlich-bestellte Vermessungsingenieur kann Informationen über das Baulastenverzeichnis erhalten. Zusätzlich können auch andere Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können Auskünfte bekommen.

    Eine Baulastauskunft können Sie formlos entweder per E-Mail unter der Mailadresse baulastauskunft@heiligenhaus.de oder postalisch bei der Stadt Heiligenhaus anfordern. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    II.2 Baulastauskunft

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 157

    42579 Heiligenhaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02056 13-333

    E-Mail: baulastauskunft@heiligenhaus.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heiligenhaus

    • Ihre Anschrift zur Versendung der Baulastauskunft sowie des zugehörigen Gebührenbescheides
    • Nachweis des berechtigten Interesses (Grundbuchauszug, ggf. Vollmacht des Eigentümers, falls Sie nicht der Grundstückseigentümer sind)
    • Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer/-n sowie Straße und Hausnummer des angefragten Grundstücks
    • Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen

    Formulare

    Hinweise für Heiligenhaus

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heiligenhaus

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heiligenhaus

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heiligenhaus

    Fristen

    Hinweise für Heiligenhaus

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heiligenhaus

    Kosten

    Hinweise für Heiligenhaus

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heiligenhaus

    Ausgestellt wird auf Antrag entweder eine Bescheinigung, dass auf dem angefragten Grundstück keine Baulast eingetragen ist (negative Auskunft) oder dass Belastungen eingetragen sind (positive Auskunft). Im Fall einer positiven Auskunft werden entsprechende Dokumente wie der Eintrag in das Baulastenverzeichnis und der Lageplan mit Kennzeichnung der belasteten Fläche/n beigefügt.

    Bei der Baulastauskunft werden nur belastende Baulasten, sofern nicht anders beantragt, mitgeteilt.

    Die Baulastauskunft und der Gebührenbescheid werden Ihnen postalisch zugesandt.

    Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heiligenhaus

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de