Baulastenverzeichnis: Auskunft und Auszüge
Hinweise für Wuppertal
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Auskünfte und Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis dürfen nur bei einem berechtigten Interesse erteilt werden. Berechtigt sind beispielsweise:
- Eigentümer
- dinglich Berechtigte am Grundstück
- kaufinteressierte Personen
- künftige Hypotheken- und Grundschuldgläubiger
- Notare
- Entwurfsverfasser
- Fachplaner
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
Das berechtigte Interesse muss durch aussagekräftige Nachweise dargelegt und von Sachbearbeitern des Baulastenverzeichnisses geprüft werden.
mehr darüber:- Baulasten werden im Gegensatz zu privatrechtlichen Vereinbarungen bezüglich eines Grundstücks nicht in das Grundbuch eingetragen, sondern im Baulastenverzeichnis geführt.
- Beim Baulastenverzeichnis werden Auskünfte zu bereits bestehenden Baulasten gegeben. Für die Eintragung von neuen Baulasten ist die untere Bauaufsicht (Ressort 105) zuständig.
- Negativbescheinigungen aus dem Baulastenverzeichnis werden u.a. in Verbindung mit der Amtlichen Bescheinigung über festgestellte Grenzen benötigt, um nachzuweisen, dass für eine Bauvorlage kein amtlicher Lageplan erforderlich ist (Bescheinigung gem. §3(3) BauPrüfVO).
Häufige Baulasten sind zum Beispiel:
- Erschließung eines Grundstücks sichern (Zufahrt)
- Bauen ermöglichen, auch wenn der Grenzabstand zu gering ist (Abstandfläche, Brandabstand)
- Anbauverpflichtung
- Stellplatzverpflichtung auf fremden Grundstücken
- baurechtliche Vereinigung von Grundstücken
Erhältlich als/Ausgabeformen:
Hinweis: Die Darlegung des berechtigten Interesses ist bei allen Formen von Auskünften und Auszügen erforderlich.
- Ein schriftlicher Auszug (Bescheinigung aus dem Baulastenverzeichnis) enthält:
- eine Bescheinigung über das Vorliegen bzw. Nicht-Vorliegen von Baulasten
- Kopien bzw. PDF-Dateien der Baulasttextblätter und der Lagepläne zur Baulast.
- Gerne können Sie unseren Online-Bestellassistenten nutzen, der Sie vollautomatisch durch den Bestellprozess führt und Ihnen die Bescheinigung als PDF-Download auf dem schnellsten Wege verfügbar macht. Weitere Informationen zur Online-Bestellung und den Bezahlmöglichkeiten finden Sie bei der Produktbeschreibung "Baulastenverzeichnis: Auszüge online bestellen" unter "Ähnliche Dienstleistungen".
- Schriftliche Auszüge können auch formlos schriftlich per Post, E-Mail oder persönlich beim Baulastenverzeichnis bestellt werden. Telefonische Bestellungen sind nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass je nach Art der Beantragung unterschiedliche Gebühren entstehen können (siehe "Gebühren" im Abschnitt "Details").
- Mündliche Auskünfte können telefonisch oder persönlich erfolgen. Telefonisch erhalten Sie die Information darüber, ob Baulasten eingetragen sind oder ein Grundstück baulastenfrei ist.
Auskünfte zu Baulast-Inhalten können nur persönlich vor Ort, nach Darlegung des berechtigten Interesses, erfolgen. Termine können sowohl telefonisch (siehe Kontakt) als auch per Online-Terminvereinbarung erfolgen. Die persönliche Einsichtnahme findet im Neubau, Raum C-055, statt. - Eine Online-Einsicht in den Baulastennachweis ist über einen Kartendienst der Stadt Wuppertal möglich. Darin erwartet Sie eine farbliche Darstellung belasteter und/oder begünstigter Flurstücksflächen. Zur WMS-URL gelangen Sie unten über "Links und Downloads".
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Zur Darlegung des berechtigten Interesses ist die Vorlage von Grundbuchauszügen, Kaufverträgen, Vollmachten oder ähnlichen Nachweisen erforderlich.
Im Online-Bestellprozess können diese Nachweise als Datei hochgeladen werden.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) in der jeweils gültigen Fassung und ist abhängig von der Art der Auskunft:
- Eine persönliche Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis ist gebührenfrei.
- Eine mündliche oder telefonische Auskunft darüber, ob eine Baulast besteht, ist gebührenfrei.
- Ein schriftlicher Auszug aus dem Baulastenverzeichnis kostet:
- je Grundstück 30€, wenn keine Baulasten vorhanden sind.
- je Grundstück 50-150€, wenn Baulasten vorhanden sind. Die konkrete Gebührenhöhe je Grundstück ist abhängig von der Anzahl der Baulasten, die auf dem Grundstück liegen und der Art des Bezugs:
- bei Online-Selbstentnahme (PDF-Download): 50€
- bei Versand eines digitalen Auszuges im PDF-Format durch das Baulastenverzeichnis (per E-Mail): mit einer Baulast 50€, mit zwei Baulasten 75€, ab 3 Baulasten 100€
- bei Abgabe eines ausgedruckten Auszuges (per Post oder persönlich): mit einer Baulast 50€, mit zwei Baulasten 100€, ab 3 Baulasten 150€.
Als Grundstück ist dabei das Grundstück im Rechtssinn, also alle Flurstücke, die unter einer lfd. Nr. auf einem Grundbuchblatt gebucht sind, zu betrachten.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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