Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen
Hinweise für Bergkamen
Beschreibung
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Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen
Online-Dienste
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
Hinweise für Bergkamen
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 33 a Gewerbeordnung für gewerbsmäßige Schaustellungen von Personen
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Die gesetzlich bestimmte Bearbeitungszeit beträgt drei Monate.
Diese Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen und kann einmal angemessen verlängert werden wenn dies wegen der Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Die Fristverlängerung ist durch die zuständige Behörde zu begründen und rechtzeitig mitzuteilen. Eine beantragte Genehmigung gilt nach Ablauf dieser Frist als erteilt (Genehmigungsfiktion).
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Auf Ihren Wunsch bestätigt die zuständige Behörde den Eintritt der Genehmigungsfiktion.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Der Einheitliche Ansprechpartner nennt Ihnen gerne das entsprechende Äquivalent Ihres Heimatstaates.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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