Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen

    Hinweise für Gladbeck

    Beschreibung

    Hinweise für Gladbeck

    Wer gewerbsmäßig das Schaustellen von Personen in seinen Geschäftsräumen veranstaltet oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen will, bedarf der vorherigen Erlaubnis des Amtes für öffentliche Ordnung (z.B.Stripteasevorstellungen an Weiberfastnacht).

    Hinweis: Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Bestimmungen oder die Auflagen der Erlaubnis könen je jach Art und Schwere zur Zurücknahme der Erlaubnis oder zur Unterbindung der Veranstaltung führen.

    Der Erlaubnisantrag ist spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn dem Amt für öffentliche Ordnung zur Entscheidung einzureichen.

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für öffentliche Ordnung

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gladbeck

    Die erforderlichen und einzureichenden Unterlagen sind dem hinterlegten Antragsformular zu entnehmen.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Die Kosten der Erlaubnis liegen je nach Veranstaltungsgröße und Art zwischen 100,00 €€ und 800,00 €€.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gladbeck

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gladbeck

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de