Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen
Hinweise für Hilden
Beschreibung
Hinweise für Hilden
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hilden
- Ausgefülltes Antragsformular
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
- Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist; ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrags (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
- Bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen
- Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde für jede Person, die mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragt ist (bei juristischen Personen: für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für jede Person, die mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragt ist (bei juristischen Personen: für diese selbst und für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamts
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts
- Auskunft des Insolvenzgerichts, ob eine Verfahrenseröffnung vorliegt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramts
- Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
- Eventuell: Bauvorlagen
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.
Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaft, AG, eingetragene Genossenschaft) müssen Sie den Antrag lediglich für die juristische Person selbst stellen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Personalpapiere). Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie den Antrag stellen und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen.
Formulare
Hinweise für Hilden
Formloser Antrag
Voraussetzungen
Hinweise für Hilden
- Sie müssen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen beziehungsweise gewährleisten, dass Sie in Zukunft die Schaustellung von Personen ordnungsgemäß betreiben werden.
- Die Schaustellungen dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Schaustellungen von Personen verstoßen üblicherweise gegen die guten Sitten, wenn sie mit der Menschenwürde der zur Schau gestellten Person nicht vereinbar sind. Es kommt nicht darauf an, ob die betroffene Person damit einverstanden ist. Als unzulässig im Sinne dieser Definition gelten z.B. Peepshows und Geschlechtsverkehr vor Publikum.
- Der Gewerbebetrieb darf im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen. Entscheidend ist einerseits das Umfeld des Gewerbebetriebes. Üblicherweise sind solche Betriebe in unmittelbarer Nähe von Kirchen oder Schulen nicht zulässig. Außenstehende sollten nicht ungewollt mit Schaustellungen konfrontiert werden. Andererseits kann ein Betrieb unzulässig sein, wenn von ihm unzulässige Immissionen ausgehen, z.B. Gerüche oder Lärm.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hilden
§ 33a Gewerbeordnung (GewO)
Verfahrensablauf
Hinweise für Hilden
Die Erlaubnis können Sie schriftlich oder in elektronischer Form bei der zuständigen Stelle beantragen. Eine einfache E-Mail genügt nicht. Sie können die Erlaubnis auch über das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner beantragen.
Sie müssen die erforderlichen Angaben machen und diejenigen Unterlagen vorlegen, die für die Beurteilung Ihres Antrags von Bedeutung sein können.
Die Erlaubnis kann befristet erteilt oder mit Auflagen verbunden werden, wenn es zum Schutz der Allgemeinheit, der Gäste, der Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke notwendig ist. Auch eine nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen ist zulässig.
Fristen
Hinweise für Hilden
Keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hilden
Kosten
Hinweise für Hilden
Für die Erlaubnis wird eine Gebühr in Höhe von 410 Euro erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hilden
Sie dürfen Ihre Tätigkeit erst aufnehmen, nachdem Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Darbietungen mit überwiegend künstlerischem, akrobatischem, sportlichem oder ähnlichem Charakter sind von der Erlaubnispflicht ausgenommen.
Weitere Informationen
Hinweise für Hilden
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen