Verkehrsregelnde Maßnahmen für Baustellen/Baumaßnahmen

    Verkehrsregelnde Maßnahmen für Baustellen/Baumaßnahmen

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Ansprechpartner

    Für Gelsenkirchen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 45 Abs. 6 StVO

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de