Verkehrsregelnde Maßnahmen für Baustellen/Baumaßnahmen

    Baustellen

    Hinweise für Hürth

    Beschreibung

    Hinweise für Hürth

    Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum führen in der Regel zu einer Beeinträchtigung des normalen Straßenverkehrs. Wird ein Unternehmer mit Tiefbau- oder Straßenbauarbeiten beauftragt, hat dieser bei der Straßenverkehrsbehörde eine sogenannte verkehrsrechtliche Anordnung einzuholen. Straßenverkehrsbehörde ist in Hürth das Ordnungsamt.

    Damit die notwendigen Verkehrsregelungen (Straßensperrung, Baustellenbeschilderung, Umleitung) angeordnet werden können, sind Anträge zur Durchführung von Baustellen mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten beim Ordnungsamt einzureichen. Nur so kann gewährleistet werden, dass Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst rechtzeitig über Umleitungen und dergleichen informiert werden können. Auch der öffentliche Personennahverkehr ist bei diesen Dingen besonders zu berücksichtigen.

    Verantwortlich für die ordnungsgemäße Absicherung einer Baustelle einschließlich aller Beschilderungen ist der Unternehmer, der die Arbeiten durchführt. In besonders schwierigen Fällen kann hierunter auch eine Baustellenampel gehören.

    Das Genehmigungsverfahren bzw. die Erteilung der erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnung kann wesentlich beschleunigt werden, wenn dem Antrag ein Verkehrszeichenplan beigefügt wird.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt (32)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hürth

    • Entsprechende Anträge finden Sie unter Downloads & Links.

    Formulare

    Hinweise für Hürth

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hürth

    Rechtsgrundlage(n)

    § 45 Abs. 6 StVO

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hürth

    Fristen

    Hinweise für Hürth

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hürth

    Kosten

    Hinweise für Hürth

    • bis 180,00 €
      (je nach Art und Umfang der Baumaßnahme)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hürth

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hürth

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de