Verkehrsregelnde Maßnahmen für Baustellen/Baumaßnahmen

    Verkehrsregelnde Maßnahmen für Baustellen/Baumaßnahmen

    Hinweise für Grevenbroich

    Beschreibung

    Hinweise für Grevenbroich

    Für Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirken, ist eine verkehrsbehördliche Genehmigung erforderlich. Damit wird sichergestellt, dass der Verkehrsfluss so wenig wie möglich beeinträchtigt wird und dass der Verkehr sicher an der Baustelle vorbeigeführt wird.
    Vor der Durchführung von Arbeiten im Straßenraum muss eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragt und eingeholt werden. Die verkehrsrechtliche Anordnung regelt unter anderem, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und darüber hinaus, ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen gekennzeichnet werden müssen. Die getroffenen Regelungen müssen befolgt werden.

    Die Genehmigung kann von Privatpersonen und von Baufirmen beantragt werden.

    Voraussetzung ist jedoch eine Sachkunde über die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) und die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straße (ZTV-SA).

    Die Genehmigung wird nur für einen bestimmten Zeitraum erteilt. Falls die Arbeiten den genehmigten Zeitraum überschreiten sollen, ist dies der örtlichen Behörde rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen.

    Ansprechpartner

    SBG - Straßenbau und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Paul-Edelmann-Straße 2

    41515 Grevenbroich

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Grevenbroich

    • Schriftlicher Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung
    • Lageplan
    • Verkehrszeichenplan, aus dem die beabsichtigte Verkehrsführung an der Baustelle ersichtlich ist.
    • Detaillierte Beschreibung von Art und Umfang

    Formulare

    Hinweise für Grevenbroich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Grevenbroich

    Rechtsgrundlage(n)

    § 45 Abs. 6 StVO

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Grevenbroich

    Fristen

    Hinweise für Grevenbroich

    Der Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung muss frühzeitig (mindestens zwei Wochen vor Beginn) gestellt werden, da vor Erlass der Anordnung unter Umständen noch die zuständigen Behörden (Polizei, Rhein-Kreis Neuss und Straßen NRW) gehört werden müssen. Die Arbeiten dürfen erst mit Erhalt der Anordnung begonnen werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Grevenbroich

    Kosten

    Hinweise für Grevenbroich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Grevenbroich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Grevenbroich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Grevenbroich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de