Personalausweis Änderung wegen Adressänderung

    Adresse auf Personalausweis ändern lassen

    Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich auf Personen, die mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in Aachen gemeldet sind.

    Personen mit Wohnsitz im Ausland müssen bei der Beantragung u. A. deutlich mehr Unterlagen vorlegen und erheblich höhere Gebühren entrichten. Bitte beachten Sie das zur Verfügung gestellte Merkblatt zur Ausweis- und Reisepassbeantragung für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland (siehe Downloadbereich).

    Die Beantragung von Personalausweisen kann nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache erfolgen, die Bevollmächtigung einer anderen Person oder eine schriftliche Antragstellung sind nicht möglich.

    Benötigte Unterlagen (Beantragung)
    • Bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass
    • Biometrisches Lichtbild (bitte Hinweise unten beachten)
    • Einbürgerungsurkunde (nur bei Erstbeantragung nach Einbürgerung)

    Abhängig vom Einzelfall kann die Vorlage abweichender bzw. zusätzlicher Unterlagen, beispielsweise der Geburts- und/oder Heiratsurkunde, erforderlich sein.

    Die Vorlage einer Personenstandsurkunde ist zwingend erforderlich, wenn es in der Namensführung, beim Geburtsdatum oder beim Geburtsort Abweichungen oder Sonderzeichen (z. B. é, è, č, ñ, etc.) gibt, die im letzten Personalausweis bzw. Reisepass noch nicht erfasst wurden.

    Zusätzlich erforderliche Unterlagen bei Personen unter 16 Jahren
    • Geburtsurkunde (bei Personen unter 16 Jahren bei jeder Beantragung erforderlich)
    • Einverständniserklärung und Personalausweis/Reisepass beider Elternteile oder ggf. Nachweis über Antragsberechtigung des anwesenden gesetzlichen Vertreters

    Weitere Besonderheiten für Kinder und Jugendliche

    Es gibt kein Mindestalter für die Ausstellung eines Personalausweises, dieser kann ab Geburt beantragt werden.

    Bei Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen sowohl das Kind bzw. der*die Jugendliche als auch ein*e gesetzliche*r Vertreter*in bei der Beantragung persönlich anwesend sein.

    Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr können ihren Personalausweis alleine beantragen, Einverständnis und Anwesenheit der Erziehungsberechtigten sind nicht erforderlich.

    Hinweise zum Lichtbild

    Das Lichtbild muss den gesetzlichen Anforderungen genügen, diese können der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei entnommen werden.

    Das Lichtbild kann entweder als Ausdruck vorgelegt oder am Selbstbedienungsterminal im Bürger*innenservice bzw. in den Bezirksämtern aufgenommen werden. Die Nutzung des Terminals ist gebührenpflichtig, es erfolgt abgesehen vom Ausweis bzw. Reisepass kein Ausdruck des Bildes. Die Benutzung des Selbstbedienungsterminals wird nicht garantiert, dies gilt insbesondere für Kleinkinder. Es wird darauf hingewiesen, dass die Lichtbilder des Selbstbedienungsterminals nicht für Führerscheinanträge verwendet werden können.

    Mitgebrachte Bilder müssen als Ausdruck in ausreichender Qualität vorgelegt werden. Eine digitale Übermittlung an die Personalausweisbehörde, z. B. per E-Mail oder USB-Stick, ist nicht möglich.

    Information über Eingang des Personalausweises und Abholung

    siehe Personalausweis (Abholung)

    Online-Funktionen

    siehe Personlausweis (Online-Funktionen)

    Vorläufiger Personalausweis

    In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser wird in der Regel sofort ausgestellt, hat eine maximale Gültigkeitsdauer von drei Monaten und dient als reiner Sichtausweis ohne Online-Funktion.

    Gültigkeitsdauer

    10 Jahre (Antragsteller*in ab 24 Jahre)

    6 Jahre (Antragsteller*in bis 23 Jahre)

    vorläufige Personalausweis abhängig vom Verwendungszweck (max. drei Monate)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice - Aachen Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Hackländerstraße 1

    52058 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    E-Mail: buergerservice@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Aachen

    Benötigte Unterlagen (Beantragung)
    • Bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass
    • Biometrisches Lichtbild (bitte Hinweise unten beachten)
    • Einbürgerungsurkunde (nur bei Erstbeantragung nach Einbürgerung)

    Abhängig vom Einzelfall kann die Vorlage abweichender bzw. zusätzlicher Unterlagen, beispielsweise der Geburts- und/oder Heiratsurkunde, erforderlich sein.

    Die Vorlage einer Personenstandsurkunde ist zwingend erforderlich, wenn es in der Namensführung, beim Geburtsdatum oder beim Geburtsort Abweichungen oder Sonderzeichen (z. B. é, è, č, ñ, etc.) gibt, die im letzten Personalausweis bzw. Reisepass noch nicht erfasst wurden.

    Zusätzlich erforderliche Unterlagen bei Personen unter 16 Jahren
    • Geburtsurkunde (bei Personen unter 16 Jahren bei jeder Beantragung erforderlich)
    • Einverständniserklärung und Personalausweis/Reisepass beider Elternteile oder ggf. Nachweis über Antragsberechtigung des anwesenden gesetzlichen Vertreters

    Formulare

    Hinweise für Aachen

    Voraussetzungen

    • Ihr Personalausweis ist gültig.
    • Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Aachen

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Adressänderung persönlich beantragen:

    • Sie nutzen die digitale Leistung der elektronischen Wohnsitzanmeldung oder 
    • Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.
      • Sie legen Ihren gültigen Personalausweis und Ihre Meldebestätigung vor.
      • Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihres Personalausweises und klebt einen Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis.

    Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im Personalausweis beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.  

    Fristen

    Sie müssen Ihre neue Adresse in Ihrem Personalausweis unverzüglich nach Umzug ändern lassen. 

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Aachen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Aachen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) am 23.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de