Familienname Änderung Kind - Einbenennung

    Familienname Änderung Kind - Einbenennung

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Beschreibung

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Namensänderungen beim Standesamt

    1. Namensänderungen nach dem BGB

    • Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens/Lebenspartnerschaftsnamens.
    • Hinzufügung des Geburtsnamens oder des bisherigen Familiennamens zum Ehenamen/Lebenspartnerschaftsnamen.
    • Nachträgliche Rechtswahl und Erklärung zur Namensführung in der Ehe.
    • Widerruf des hinzugefügten Namens.
    • Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft.
    • Namenserteilung (Einbenennung) bei Kindern unter bestimmten Voraussetzungen.
    • Namenserteilung auf den Namen des Vaters bei nicht miteinander verheirateten Eltern.
    • Namensbestimmung eines Kindes nach Bestimmung der gemeinsamen Sorge.
    • Namensänderung bei elterlichem Namenswechsel.

    Außerdem können Erklärungen zur Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen sowie der Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beglaubigt und beurkundet werden.

    Anmerkung:
    Es kommt immer auf die persönlichen personenstandsrechtlichen Voraussetzungen an, welche Namensänderung für Sie möglich ist. Wegen der im Einzelfall notwendigen Voraussetzungen und erforderlichen Nachweise setzen Sie sich bitte mit dem oben genannten Standesamt in Verbindung.

    Eine Beratung beim Standesamt ist erforderlich. Die Gebühren für die Namensänderungen nach dem BGB belaufen sich auf 21,00 Euro.

    2. Namenserklärungen für Spätaussiedler und Ausländer

    Spätaussiedler können nach § 94 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) eine Erklärung zu ihren Vor- und Familiennamen abgeben um eine der deutschen Sprach- und Schreibweise angeglichenen Form herbeizuführen. Hier kann auch der Vatersname, den es im deutschen Namensrecht nicht gibt, abgelegt werden. Diese Erklärung ist gebührenfrei. Über die vorzulegenden Unterlagen informieren Sie sich bitte beim Standesamt.

    Ausländer, die nach ihrem Heimatrecht eine Namensform führen, die nicht mit dem deutschen Namensrecht identisch ist, können gemäß Art. 47 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) ihre Namen dem deutschen Recht angleichen. Voraussetzungen können z. B. eine Einbürgerung sein, eine beabsichtigte Eheschließung oder die Geburt eines Kindes. Ob die Namensangleichung möglich ist und welche Unterlagen vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.

     

    Namensänderungen beim Rechts- und Ordnungsamt des Kreises Minden-Lübbecke

    Öffentlich-rechtliche Namensänderungen

    Namen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Eine persönliche Beratung vor Antragstellung wird empfohlen.

    Das Antragsformular erhalten Sie beim Ordnungsamt/Standesamt. Auch welche Unterlagen vorzulegen sind, wird bei der persönlichen Vorsprache erörtert.

    Die Bearbeitung selber erfolgt bei der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke in Minden. Die eingereichten Unterlagen leitet das Ordnungsamt/Standesamt im Rahmen der Amtshilfe zur Bearbeitung an den Kreis Minden-Lübbecke.

    Näheres siehe unter "Weitere Informationen".

     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde Kind
    • Personalausweise oder Reisepässe
    • Eheurkunde
    • Einwilligungserklärung des sorgeberechtigten anderen Elternteiles
    • Sorgerechtsnachweis
    • ggf. Einwilligungserklärung des Kindes

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

    Formulare

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Voraussetzungen

    • Die Ehegatten führen einen Ehenamen und leben mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
    • Ein Ehegatte ist sorgeberechtigt, der andere ist nicht Elternteil des minderjährigen Kindes.
    • Der andere Elternteil muss der Namensänderung zustimmen, wenn er ebenfalls sorgeberechtigt ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Kosten

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Wenn die genannten Möglichkeiten des Namenswechsels beim Standesamt ausscheiden, gibt es die Möglichkeit für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung beim Rechts- und Ordnungsamt des Kreises Minden-Lübbecke. Grundsätzlich kann der gesetzlich erworbene Vor- oder Familienname nur dann geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Niemand kann seinen Namen ändern, nur weil dieser ihm nicht gefällt.

    Ein wichtiger Grund kann vorliegen, wenn z. B.

    • der bisherige Name anstößig oder lächerlich klingt
    • der bisherige Name sehr lang oder umständlich ist
    • erhebliche Schwierigkeiten in der Aussprache und Schreibweise bestehen.

    Namensänderungen kommen grundsätzlich nur für deutsche Staatsangehörige in Betracht.


    Gebühren

    Die Gebühr für die Änderung des Vornamens beträgt bis zu 300,00 Euro und für den Familiennamen bis zu 1.200,00 Euro. Sie wird im Einzelfall je nach Bedeutung und Verwaltungsaufwand nach dem Bruttoeinkommen des Antragstellers errechnet.


    Notwendige Unterlagen und Antragstellung

    Neben einer ausführlichen Begründung sind einzureichen:

    • gültigen Personalausweis (ersatzweise Reisepass)
    • beglaubigte Ablichtung des Geburtseintrages
    • Meldebescheinigung
    • Einkommensnachweise
    • Sorgerechtsbeschluss (vgl. Scheidungsurteil)

    Weitere Unterlagen können nachgefordert werden. Das Standesamt nimmt die Anträge entgegen und leitet diese an die Kreisverwaltung weiter.

     

    Rechts- und Ordnungsamt

    Kreis Minden-Lübbecke

    Portastraße 13
    32423 Minden

    +49 571 807-0
    rechts-undordnungsamt@minden-luebbecke.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de