Anzeige zum Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen Entgegennahme

    Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen

    Hinweise für Aachen

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Feuerwerkskörpern sind in verschiedene Kategorien eingeteilt.

    Feuerwerkskörper der Kategorien 3 und 4 dürfen nur von Pyrotechnikern abgebrannt werden.

    Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (Silvesterfeuerwerk) dürfen auch von Privatpersonen erworben und abgebrannt werden. Dies gilt nur für volljährige Personen.

    Der Verkauf ist in der Zeit vom 29.12. - 31.12. des Jahres per Gesetz freigegeben. Ist einer der genannten Tag ein Sonntag, ist der Verkauf bereits ab dem 28.12. des Jahres zulässig.

    Abgebrannt werden dürfen die Feuerwerkskörper nur an Sylvester und Neujahr, d.h. 31.12 des jeweils laufenden Jahres und 01.01. des neuen Jahres.

    Außerhalb dieses Zeitraumes benötigt man zum Erwerb und Abbrennen von Feuerwerkskörpern eine
    Ausnahmegenehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde, die nur in besonders begründeten Fällen erteilt wird. Anträge sind spätestens 14 Tage vorher einzureichen. Hierbei sind  Ort und Zeitpunkt des Abbrennens sowie Art und Anzahl der Feuerwerkskörper( Angabe der jeweiligen "BAM-Nr.") konkret zu benennen.

    Genehmigungen zum Abbrennen auf öffentlichen Straßen und Plätzen werden grundsätzlich nicht erteilt.


    Oberstes Gebot beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist die Rücksichtnahme auf andere Menschen, auf Tiere und Gebäude. Generell verboten ist das Zünden von Feuerwerks- und Knallkörpern in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie an Reet- und Fachwerkhäusern.


    Gebühr: 55,- bis 300,- Euro

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Brand: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegeheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Küpper-Platz 1

    52078 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Haaren: stv. Bezirksamtsleiter, ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen, Sportangelegenheiten, Wahlamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanusstraße 32-34

    52080 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-8330

    Fax: 0241 432-8399

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Kornelimünster/Walheim: Allgemeine/ besondere Ordnungs- und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulberg 20

    52076 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Allgemeine und besondere Ordnungsaufgaben (Aachen-Mitte)

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterstraße 44-46

    52062 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Eilendorf: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe-und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Thomas-Platz 1

    52080 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Laurensberg: Allgemeine / besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    52072 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Richterich: Allgemeine/ besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 559

    52072 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2023

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