Löschungsbewilligung für das Grundbuch
Löschungsbewilligungen von Wohnungsbesetzungsrechten
Hinweise für Wuppertal
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Team Wohnraumförderung
Zuständig für Grundbuchauszüge und Grundbucheintragungen ist das Grundbuchamt des Amtsgerichts.
Grundbuchangelegenheiten der Abteilung Bauförderung und Wohnen:
Erteilung von Löschungsbewilligungen im Zusammenhang mit eingetragenen Wohnungsbesetzungsrechten für öffentlich geförderte Wohngebäude.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Öffentliche Wohnungsbauförderung und Mietpreisprüfung 105.33
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0202 563-8046
E-Mail: baufoerderung@stadt.wuppertal.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen