Typenprüfung

    Typenprüfung

    Sie möchten bauliche Anlagen gleichartig bei mehreren Bauvorhaben errichten. Bei einem Prüfamt für Baustatik können Sie eine deutschlandweit gültige Typenprüfung der bautechnischen Nachweise beantragen. Den Prüfbescheid können Sie als Bauvorlage mehreren Bauanträgen beifügen.

    Beschreibung

    Eine Typenprüfung kann für bautechnische Nachweise von baulichen Anlagen oder Bauteilen beantragt werden, die bei mehreren Bauvorhaben in gleicher Ausführung errichtet werden z. B. Systemhäuser, Systemhallen, Fertiggaragen, Silos, Windenergieanlagen, Werbeanlagen, Deckensysteme, Geländersysteme, Treppensysteme).

    Ihr Vorteil: Sie brauchen die Typenprüfung nur einmalig durchführen zu lassen und können sie anschließend mehrfach verwenden.

    Eine Typenprüfung ist bundesweit gültig, ersetzt jedoch keine erforderliche Bau- oder Ausführungsgenehmigung. Die Typenprüfung beschleunigt die Genehmigungsverfahren, weil die bautechnischen Nachweise nicht mehr geprüft werden müssen.

    Die bautechnischen Nachweise müssen bei einer Typenprüfung von einem Prüfamt für Baustatik allgemein geprüft werden. Als Ergebnis einer Typenprüfung erhalten Sie vom Prüfamt für Baustatik einen Prüfbescheid bzw. Prüfbericht. Das vollständige Dokument dürfen Sie vervielfältigen oder Kopien an Ihre Kunden weitergeben.

    Eine Typenprüfung ist höchstens 5 Jahre gültig. Sie können eine Verlängerung der Geltungsdauer jeweils um maximal 5 Jahre beim Prüfamt für Baustatik beantragen, wenn die bautechnischen Nachweise der Typenprüfung zum Zeitpunkt der Verlängerung noch aktuell sind.

    Die Typenprüfung muss zum Zeitpunkt der Genehmigung und Bauausführung der einzelnen Bauvorhaben gültig sein. Die Bauausführung muss mit der gültigen Typenprüfung übereinstimmen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Für Kreis Euskirchen (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2020

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de