vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Bewilligung erneut

    Wiederholungsantrag oder Weiterleistungsantrag

    Damit keine Unterbrechung der Wohngeldzahlung eintritt, sollten Sie 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Schalksmühle

    Wohngeld, bzw. Lastenzuschuss ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder für Bewohner eines Heimes. Unerheblich für die Gewährung eines Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder freifinanziert ist.Wer bekommt Wohngeld?Antragsberechtigt für einen Mietzuschuss sind:Mieter einer Wohnung,Inhaber einer Genossenschafts- oder einer Stiftswohnung,Bewohner eines Heimes,mietähnlich Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts,Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (3 oder mehr Wohnungen), eines Geschäftshauses oder eines Gewerbebetriebes, wenn sie in diesem Hause wohnen,Inhaber einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, deren Wohnteil nicht vom Wirtschaftsteil getrennt ist. Bewilligungsvoraussetzungen: Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und - wenn ja - in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,der Höhe des Einkommens,der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. Wer bekommt kein Wohngeld?Keinen Anspruch auf Wohngeld hat,wer Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, "Hartz IV"), dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhält,wer über den Einkommensgrenzen liegt,ein Haushalt, in dem ausschließlich Personen wohnen, die Leistungen nach dem BAFöG oder Berufsausbildungsbeihilfe nach dem SGB III beziehen,wer nicht Mieter oder Eigentümer der Wohnung ist, wer also z. B. in einem Hotel oder einer sonstigen Herberge lebt. Wie lange gibt es Wohngeld?Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate gewährt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Kann laufendes Wohngeld erhöht werden?Normalerweise bleibt das Wohngeld während des laufenden Bewilligungszeitraumes unverändert. Eine Erhöhung ist jedoch ausnahmsweise auf Antrag möglich, wennsich die Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder erhöht hat (z. B. bei Geburt eines Kindes),die zuschussfähigen Wohnkosten um mehr als 15 % gestiegen sind,sich das Familieneinkommen um mehr als 15 % verringert hatund diese Änderungen zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.Kann laufendes Wohngeld verringert werden oder wegfallen?Der Wohngeldbescheid wird vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes aufgehoben, wennder/die Wohngeldempfänger/in und alle zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder die Wohnung nicht mehr nutzen (Umzug in eine andere Wohnung),das Wohngeld nicht zur Bezahlung der Wohnkosten verwendet wird (z. B. wenn andere Schulden damit beglichen werden),wenn ein oder mehrere Familienmitglieder Transferleistungen beantragen. Außerdem wird das Wohngeld neu berechnet und kann sich deshalb verringern oder wegfallen,wenn sich die Miete oder Belastung um mehr als 15 % verringert,sich das Familieneinkommen um mehr als 15 % erhöht. Deshalb ist der/die Wohngeldempfänger/-in verpflichtet, alle vorstehend genannten Änderungen der Wohngeldstelle unverzüglich mitzuteilen. Wohngeld kann grundsätzlich frühestens vom Ersten des Monats an bewilligt werden, in dem der Antrag gestellt worden und bei der Wohngeldstelle eingegangen ist. Über den Internet-Wohngeldrechner NRW können Bürger schnell ermitteln, ob sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und direkt über das Tool einen Online-Antrag stellen (sh. Formulare). E-Mail Wohngeldstelle Schalksmühle: wohngeldstelle@schalksmuehle.de

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02355 84-0

    Fax: 02355 84-299

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schalksmühle

    Folgende Unterlagen werden regelmäßig für eine problemlose Erledigung Ihres Anliegens benötigt:Lückenloser Nachweis aller Einkünfte (z. B. auch Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Unterhalt, Renten, Zinserträge aus Kapitalanlagen, letzter Einkommenssteuerbescheid, Gewinn- und Verlustermittlung oder Bilanz, Miet-/Pachteinnahmen)Gültiger Personalausweis, Reisepass oder sonstiger AufenthaltstitelFamilienstammbuchVorlage eines Schwerbehindertenausweises, wenn der GdB mindestens 100 beträgt, bei einem GdB zwischen 50 und 90 nur in Verbindung mit einer anerkannten PflegestufeMietbescheinigungMietvertrag nur bei Wohn- und WirtschaftsgemeinschaftenSchriftliche Erklärung über Untervermietung und der sich daraus ergebenden Einnahmen. Diese Angaben sind vom Untermieter durch Unterschrift zu bestätigen.Nachweis über Krankenversicherung, Lebensversicherung (bei freiwillig Versicherten)Bankverbindung

    Voraussetzungen

    Wie hoch Ihr Wohngeldanspruch sein könnte, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel:

    1. Wie hoch ist Ihr Gesamteinkommen?
    2. Wie hoch ist Ihre Miete bzw. Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum?
    3. Wie hoch ist die Anzahl der Haushaltsmitglieder und wie hoch ist deren Einkommen?

     

    Zu 1.: Das Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Davon können bestimmte Freibeträge und Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen abgezogen werden.

    Die Einkommensermittlung richtet sich nach dem Einkommensteuergesetz, entscheidend sind die steuerpflichtigen positiven Einkünfte, ergänzt um einen Katalog zu berücksichtigender steuerfreier Einnahmen.

    Davon können jeweils zehn Prozent abgezogen werden, wenn

    • Steuern vom Einkommen
    • Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
    • Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Zahlen. Werden alle drei aufgeführten oder vergleichbare Zahlungen geleistet, beträgt der Abzugsbetrag 30 Prozent.

     

    Zu 2.: Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum aufgrund eines Mietvertrages.

    Belastung bei Eigentümern sind die Aufwendungen für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Eigentums.

    Berechnungsgrundlage für das Wohngeld ist die sog. Bruttokaltmiete. Heizkosten und Kosten für die Erwärmung von Wasser gehören nicht zur Miete. Auch Haushaltsstrom und Vergütungen für die Überlassung einer Garage oder eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge gehören nicht dazu.

    Die Miete oder Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau, den sog. Mietenstufen.

     

    Zu 3.: Haushaltsmitglieder sind die wohngeldberechtigte Person und weitere im Wohngeldgesetz ausdrücklich genannte Personen. Diese müssen die Wohnung, für die Wohngeld beantragt wird zusammen mit der wohngeldberechtigten Person bewohnen. Diese Wohnung muss für jede genannte Person der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen sein.

    Es werden sämtliche Haushaltsmitglieder berücksichtigt, wenn sie nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind.

    Sie sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn Sie Transferleistungen (andere Sozialleistungen) bekommen, in denen Wohnkosten bereits enthalten sind, z. B.:

    • Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) oder
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

    Allein lebende Studierende und Auszubildende haben ebenfalls keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn sie dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben. Das gilt auch dann, wenn BAföG oder BAB wegen zu hohem Einkommen der Eltern abgelehnt wurde.

    Einzelheiten erfragen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schalksmühle

    Wohngeldgesetz

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schalksmühle

    Wohngeldrechner- und antrag onlineWohngeld, Verdienstbescheinigung zum Antrag

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de