vorgesehen zum Löschen - Wohngeld Bewilligung erneut

    Wiederholungsantrag oder Weiterleistungsantrag

    Damit keine Unterbrechung der Wohngeldzahlung eintritt, sollten Sie 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen.

    Beschreibung

    Hinweise für Burscheid

    Gewährung von Wohngeld nach dem WohngeldgesetzWohngeld wird als Zuschuss gewährt, um angemessenes und familiengerechtes Wohnen finanziell zu unterstützen. Für Mieter gibt es Wohngeld als Mietzuschuss und für Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses als Lastenzuschuss.Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen schriftlichen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen.Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt vonder Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder,der Höhe des Gesamteinkommens undder Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung (nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen) ab.Wohngeldreform 2023Durch die Wohngeldreform 2023 können wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen. Zur fristwahrenden Antragstellung ist ein formloser Antrag ausreichend. Der Formblattantrag mit Nachweisen ist dann nachzureichen!Es besteht die Möglichkeit online über den Wohngeldrechner des Landes www.wohngeldrechner.nrw.de die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld zu ermitteln und anschließend einen Wohngeldantrag zu stellen.Das Bauministerium hat ein Erklärvideo erstellt: https://www.youtube.com/watch?v=upjznxmSQts.Nicht antragsberechtigt für Wohngeld sind:Transferleistungsempfänger, die eine der folgenden Leistungen erhalten: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch IIHilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XIILeistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XIIHilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem Gesetz, dass dieses für anwendbar erklärtLeistungen nach dem AsylbewerberleistungsgesetzLeistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe)Allein stehende Auszubildende, die eine Ausbildung im Sinne des Bundesaus-bildungsförderungsgesetzes bzw. nach § 59 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch durchführen, und denen über andere gesetzliche Regelungen staatliche Hilfe zum Wohnen oder zum Lebensunterhalt dem Grunde nach zustehen (Sie müssen diese Leistungen nicht tatsächlich erhalten!)Wenn Sie und alle zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder eine der vorstehenden Leistungen beziehen und die Wohnkosten zusammen mit diesen Leistungen gewährt werden, besteht kein zusätzlicher Wohngeldanspruch mehr.Ausnahmefälle:Wenn ein oder mehrere Familienmitglied/er Ihres Haushalts keine der oben genannten Leistungen bezieht/beziehen, so besteht nur für diese Person/en eventuell weiterhin ein Anspruch auf Wohngeld. Nur in diesem Fall kann ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden. Wenn Sie eine der oben genannten Leistungen erhalten können und diese Leistungen wegen der Anrechnung von vorhandenem niedrigen Einkommen geringer wäre, als ein etwaiges Wohngeld, haben Sie ein Wahlrecht, ob Sie anstelle der anderen Leistung Wohngeld in Anspruch nehmen wollen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhestraße 7-9

    51399 Burscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02174 670 353

    E-Mail: soziales@burscheid.de

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Sicherheit, Ordnung, Soziales und Feuerwehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Höhestraße 7-9

    51399 Burscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02174 670-369

    Fax: 02174 670-111

    E-Mail: ordnung@burscheid.de; soziales@burscheid.de

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Burscheid

    Die im Formantrag gemachten Angaben, z. B. über die Miethöhe, Bruttoeinkommen sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Hierfür kommt z. B. der Mietvertrag mit dem letzten Mieterhöhungsschreiben, Verdienstbescheinigungen, Rentenbescheide oder Bescheide über Arbeitslosengeld in Betracht. Ein Wohngeldanspruch wird individuell ermittelt. Es empfiehlt sich deshalb, im Zweifelsfall nachzufragen, welche Unterlagen im Einzelnen erforderlich sind. Falls es Schwierigkeiten bei dem Nachweis gibt, weil z. B. Unterlagen nicht mehr vorhanden sind oder einzelne Angaben nicht bekannt sind, hält die Wohngeldstelle Vordrucke für den Arbeitgeber und den Vermieter bereit (in Form von Verdienstbescheinigungen bzw. Vermieterbescheinigungen), in denen die benötigten Angaben bestätigt werden können.

    Voraussetzungen

    Wie hoch Ihr Wohngeldanspruch sein könnte, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel:

    1. Wie hoch ist Ihr Gesamteinkommen?
    2. Wie hoch ist Ihre Miete bzw. Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum?
    3. Wie hoch ist die Anzahl der Haushaltsmitglieder und wie hoch ist deren Einkommen?

     

    Zu 1.: Das Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Davon können bestimmte Freibeträge und Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen abgezogen werden.

    Die Einkommensermittlung richtet sich nach dem Einkommensteuergesetz, entscheidend sind die steuerpflichtigen positiven Einkünfte, ergänzt um einen Katalog zu berücksichtigender steuerfreier Einnahmen.

    Davon können jeweils zehn Prozent abgezogen werden, wenn

    • Steuern vom Einkommen
    • Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
    • Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Zahlen. Werden alle drei aufgeführten oder vergleichbare Zahlungen geleistet, beträgt der Abzugsbetrag 30 Prozent.

     

    Zu 2.: Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum aufgrund eines Mietvertrages.

    Belastung bei Eigentümern sind die Aufwendungen für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Eigentums.

    Berechnungsgrundlage für das Wohngeld ist die sog. Bruttokaltmiete. Heizkosten und Kosten für die Erwärmung von Wasser gehören nicht zur Miete. Auch Haushaltsstrom und Vergütungen für die Überlassung einer Garage oder eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge gehören nicht dazu.

    Die Miete oder Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau, den sog. Mietenstufen.

     

    Zu 3.: Haushaltsmitglieder sind die wohngeldberechtigte Person und weitere im Wohngeldgesetz ausdrücklich genannte Personen. Diese müssen die Wohnung, für die Wohngeld beantragt wird zusammen mit der wohngeldberechtigten Person bewohnen. Diese Wohnung muss für jede genannte Person der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen sein.

    Es werden sämtliche Haushaltsmitglieder berücksichtigt, wenn sie nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind.

    Sie sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn Sie Transferleistungen (andere Sozialleistungen) bekommen, in denen Wohnkosten bereits enthalten sind, z. B.:

    • Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) oder
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

    Allein lebende Studierende und Auszubildende haben ebenfalls keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn sie dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben. Das gilt auch dann, wenn BAföG oder BAB wegen zu hohem Einkommen der Eltern abgelehnt wurde.

    Einzelheiten erfragen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Burscheid

    - Wohngeldgesetz (WoGG) - Wohngeldverordnung (WoGV) - Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Wohngeldgesetz (WoGVwV)

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Burscheid

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de