Altersteilzeit

    Altersteilzeit

    Hinweise für Schalksmühle

    Beschreibung

    Hinweise für Schalksmühle

    Soweit die Voraussetzungen gegeben sind, können folgende Altersrenten beantragt werden:

     

    Anträge auf Regelaltersrente (ab 65.Lebensjahr).

     

    Anträge auf vorzeitige Altersrenten:

    • für Frauen (frühestens ab 60.Lebensjahr)
    • für Schwerbehinderte oder Erwerbsunfähige (frühestens ab 60.Lebensjahr)
    • für langjährig Versicherte (frühestens ab 63.Lebensjahr)
    • für besonders langjährig Versicherte (ab 63.Lebensjahr) 

     

     

     


    Zur Vermeidung von Wartezeiten, können für folgende Zeiträume Termine vereinbart werden, ansonsten gelten die allgemeinen Öffnungszeiten:

    dienstags 8:00 - 12:00 Uhr

    donnerstags von 13:30 - 17:30 Uhr

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02355 84-0

    Fax: 02355 84-299

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02355 84-0

    Fax: 02355 84-299

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schalksmühle

    • Personalausweis oder Reisepass und Bankverbindung (IBAN und BIC)
    • Versicherungsverlauf (falls vorhanden)
    • Nachweise über Erwerbsersatzeinkommen von der Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Krankenkasse (falls zutreffend)
    • Lehrvertrag, Lehrprüfungszeugnis, Gesellenbrief
    • Nachweise über Schulzeiten ab dem 17.Lebensjahr
    • Nachweise über Beitrags- oder Beschäftigungszeiten (die nicht im Versicherungsverlauf aufgeführt sind)
    • Krankenkassenkarte (Anschrift der Krankenkasse)
    • Familienstammbuch, Geburtsurkunden der Kinder falls Kindererziehungszeiten geltend gemacht werden
    • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
    • Altersteilzeitvertrag (falls zutreffend)
    • Aktenzeichen von Zusatzrenten, Betriebsrenten (falls zutreffend)

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen für eine Altersteilzeitarbeit sind:

    • eine Vereinbarung über Arbeitsteilzeit zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber, die sich mindestens bis zu dem Zeitpunkt erstrecken muss, ab dem Sie eine Altersrente beanspruchen können,
    • die Vollendung des 55. Lebensjahres,
    • die Verringerung der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit um die Hälfte und

    Aufstockungszahlungen zum Altersteilzeitarbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schalksmühle

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schalksmühle

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schalksmühle

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 05.07.2017

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de