Mahnbescheid
Mahnbescheid
Hinweise für Hörstel
Beschreibung
Hinweise für Hörstel
Allgemeine Informationen
Geht eine Zahlung nicht zum Fälligkeitstermin ein, wird der offene Betrag durch die Stadtkasse angemahnt.
Eine neue Zahlungsfrist von einer Woche wird gesetzt. Allerdings fallen Mahngebühren und tlw. Säumniszuschläge an, die dann zusätzlich zu zahlen sind.
Erfolgt keine Reaktion auf die Mahnung, wird die Vollstreckung eingeleitet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen