Mahnbescheid

    Mahnbescheid

    Hinweise für Hörstel

    Beschreibung

    Hinweise für Hörstel

    Allgemeine Informationen

    Geht eine Zahlung nicht zum Fälligkeitstermin ein, wird der offene Betrag durch die Stadtkasse angemahnt.

    Eine neue Zahlungsfrist von einer Woche wird gesetzt. Allerdings fallen Mahngebühren und tlw. Säumniszuschläge an, die dann zusätzlich zu zahlen sind.

    Erfolgt keine Reaktion auf die Mahnung, wird die Vollstreckung eingeleitet.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtkasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Kalixtusstraße 6

    48477 Hörstel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05454 911-124

    Fax: 05454 911-8124

    E-Mail: stadtkasse@hoerstel.de

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hörstel

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de