Gewerberegisterauszug
Hinweise für Minden
Beschreibung
Hinweise für Minden
Den Antrag darauf können Sie bei uns stellen, wenn Sie in Minden mit einer Wohnung bzw. Gewerbe gemeldet sind. Wir füllen Ihren Antrag aus, wenn Sie persönlich bei uns vorbeikommen. Da es sich um ein "höchstpersönliches Rechtsgeschäft" handelt, können Sie sich leider nicht vertreten lassen. Bitte beachten Sie also:
- wird der Auszug von einer Person angefordert, erfolgt die Beantragung am Wohnsitz der Person und es ist keine Vertretung möglich
- wird der Auszug vom Betrieb angefordert, erfolgt die Beantragung am Sitz der Firma. Die Beantragung erfolgt durch den Geschäftsführer und ist auch schriftlich möglich, wenn ein Handelsregisterauszug vorgelegt werden kann
Sie können Ihren Gewerbezentralregisterauszug online beantragen, sofern Sie einen elektronischen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel besitzen. In schwierigen Einzelfällen fragen Sie uns bitte.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Minden
- Für Personen: Ihren Personalausweis, Reisepass oder ausländischen Pass
- Für eingetragene Firmen: Auszug aus dem Handelsregister, Personalausweis oder Reisepass. Achtung: Zu beantragen vom Geschäftsführer persönlich oder eine vom Geschäftsführer bevollmächtigte Person
Formulare
Hinweise für Minden
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Gebühr: 13 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Es gibt zwei Arten vom Auszug aus dem Gewerbezentralregister:
- für private Zwecke und
- zur Vorlage bei einer Behörde; hier ist die Anschrift der Behörde vorzulegen.
Denken Sie daran, den für Sie richtigen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen. Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird Ihnen direkt nach Hause und das andere direkt zur Behörde gesandt. Die Bearbeitungszeit liegt zwischen 10 und 14 Tagen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen