Gewerberegisterauszug

    Gewerberegisterauszug

    Hinweise für Minden

    Beschreibung

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden


    Den Antrag darauf können Sie bei uns stellen, wenn Sie in Minden mit einer Wohnung bzw. Gewerbe gemeldet sind. Wir füllen Ihren Antrag aus, wenn Sie persönlich bei uns vorbeikommen. Da es sich um ein "höchstpersönliches Rechtsgeschäft" handelt, können Sie sich leider nicht vertreten lassen. Bitte beachten Sie also:

    • wird der Auszug von einer Person angefordert, erfolgt die Beantragung am Wohnsitz der Person und es ist keine Vertretung möglich
    • wird der Auszug vom Betrieb angefordert, erfolgt die Beantragung am Sitz der Firma. Die Beantragung erfolgt durch den Geschäftsführer und ist auch schriftlich möglich, wenn ein Handelsregisterauszug vorgelegt werden kann

    Sie können Ihren Gewerbezentralregisterauszug online beantragen, sofern Sie einen elektronischen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel besitzen. In schwierigen Einzelfällen fragen Sie uns bitte.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Großer Domhof 2

    32423 Minden

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden
    • Für Personen: Ihren Personalausweis, Reisepass oder ausländischen Pass
    • Für eingetragene Firmen: Auszug aus dem Handelsregister, Personalausweis oder Reisepass. Achtung: Zu beantragen vom Geschäftsführer persönlich oder eine vom Geschäftsführer bevollmächtigte Person

    Formulare

    Hinweise für Minden

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Gebühr: 13 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Es gibt zwei Arten vom Auszug aus dem Gewerbezentralregister:

    • für private Zwecke und
    • zur Vorlage bei einer Behörde; hier ist die Anschrift der Behörde vorzulegen.

    Denken Sie daran, den für Sie richtigen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen. Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird Ihnen direkt nach Hause und das andere direkt zur Behörde gesandt. Die Bearbeitungszeit liegt zwischen 10 und 14 Tagen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de