Gewerberegisterauskunft
Hinweise für Schlangen
Beschreibung
Hinweise für Schlangen
Im Gewerberegister sind alle Unternehmen in der Gemeinde verzeichnet. Diese Einträge sind nicht öffentlich zugänglich, wie z.B. das Handelsregister.
Eine Auskunft darf erteilt werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ein berechtigtes Interesse nachweisen kann.
Die Informationen beschränken sich auf den Namen, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit.
Weitere Daten können mitgeteilt werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der Auskunft hat (zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schlangen
Formulare
Hinweise für Schlangen
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schlangen
Auskunft aus dem Gewerberegister - § 14 Gewerbeordnung (GewO)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Schlangen
Es wird eine Gebühr von 13,00 Euro erhoben
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schlangen
Die Gewerberegisterauskunft ist nicht zu verwechseln mit einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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