Gewerberegisterauszug

    Gewerberegisterauskunft

    Hinweise für Schlangen

    Beschreibung

    Hinweise für Schlangen

    Im Gewerberegister sind alle Unternehmen in der Gemeinde verzeichnet. Diese Einträge sind nicht öffentlich zugänglich, wie z.B. das Handelsregister.

    Eine Auskunft darf erteilt werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ein berechtigtes Interesse nachweisen kann.

    • Die Informationen beschränken sich auf den Namen, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit.

    • Weitere Daten können mitgeteilt werden, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der Auskunft hat (zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Ordnung und Soziales

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schlangen

    Formulare

    Hinweise für Schlangen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schlangen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schlangen

    Auskunft aus dem Gewerberegister - § 14 Gewerbeordnung (GewO)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schlangen

    Fristen

    Hinweise für Schlangen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schlangen

    Kosten

    Hinweise für Schlangen

    Es wird eine Gebühr von 13,00 Euro erhoben

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schlangen

    Die Gewerberegisterauskunft ist nicht zu verwechseln mit einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schlangen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Schlangen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de