Gewerberegisterauszug
Hinweise für Metelen
Beschreibung
Hinweise für Metelen
Im Gewerbezentralregister werden Entscheidungen von Verwaltungsbehörden mit gewerberechtlichem Zusammenhang (z. B. Entzug oder Widerruf von Konzessionen und Erlaubnissen, rechtskräftige Bußgeldentscheidungen) eingetragen. Sie wird vom Bundesamt für Justiz, Bundeszentralregister, in Bonn ausgestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Metelen
Damit Sie sich bei der Antragstellung identifizieren können, bitten wir Sie, Ihren Personalausweis, Reisepass oder einen anderen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Metelen
Die Auskunft kann von einer natürlichen Person beantragt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Zuständig ist die Meldebehörde, bei der Sie mit einer Wohnung gemeldet sind. Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Der Antrag ist grundsätzlich persönlich zu stellen und wird in Ihrem Beisein von den Mitarbeitern/innen des Bürgerbüros ausgefüllt.
Es gibt zwei Arten von Gewerbezentralregister-Auskünften:- für private Zwecke- zur Vorlage bei einer Behörde.Wir müssen auch hier den Verwendungszweck und das Geschäftszeichen erfragen und eventuell die Anschrift der Behörde, der der Gewerbezentralregisterauszug zugesandt werden soll.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Metelen
13,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen