Gewerberegisterauszug
Hinweise für Hörstel
Beschreibung
Hinweise für Hörstel
Öffentliche und nichtöffentliche Stellen (auch Privatpersonen) können auf Antrag bei einem berechtigten Interesse eine Auskunft aus dem Gewerberegister hinsichtlich der Übermittlung von Grunddaten (Name, Gewerbeart, Betriebsanschrift) erhalten. Soweit ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird, kann sich die Auskunft auch auf weitere Angaben erstrecken. Zulässig unter diesen Voraussetzungen sind sowohl Einzel- als auch Gruppenauskünfte, z.B. an Berufsverbände, Versicherungen, Handelsauskunfteien u.ä. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe der Daten ist nicht erforderlich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Fachdienst III/1 Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05454 911-130
Fax: 05454 911-107
erforderliche Unterlagen
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Formulare
Hinweise für Hörstel
Es ist formloser schriftlicher Antrag (unter Angabe des berechtigten Interesses) zu stellen.
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Hinweise für Hörstel
Gewerbeauskünfte
- Einfache Auskunft: 15,00 Euro
- Erweiterte Auskunft
(zzgl. Wohnanschrift): 25,00 Euro - mit örtlicher Ermittlung: 40,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hörstel
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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