Gewerberegisterauszug
Hinweise für Bergneustadt
Beschreibung
Hinweise für Bergneustadt
Der Generalbundesanwalt führt ein Gewerbezentralregister in das Verstösse gegen gewerberechtliche Vorschriften eingetragen werden. Für die Durchführung von gewerberechtlichen Erlaubnisverfahren (z.B. Gaststättenerlaubnis Maklererlaubnis Reisegewerbekarte) ist im Regelfall eine Auskunft aus diesem Register vorzulegen.
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses beantragt werden. Bei der Beantragung ist der Verwendungszweck und der Empfänger der Gewerbezentralregisterauskunft anzugeben.
Die Auskunft wird beim Bürgerservice beantragt aber vom ,Bundesamt für Justiz ,in Bonn ausgestellt und direkt an die im Antrag angegebene Anschrift übersandt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bergneustadt
Formulare
Hinweise für Bergneustadt
Voraussetzungen
Hinweise für Bergneustadt
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Bergneustadt
- Antragstellung bei Bürgerservice der zuständigen Gemeindeverwaltung
- Ausstellung durch das Bundesamt für Justiz
- Versendung an die Adresse der anfordernden Stelle (bei Belegart "9" d.h. für amtliche Zwecke)
Fristen
Hinweise für Bergneustadt
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bergneustadt
ca. 2 - 3 Wochen
Kosten
Hinweise für Bergneustadt
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bergneustadt
Weitere Informationen
Hinweise für Bergneustadt
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Bergneustadt