Informationspflichten von Verdunstungs-, Kühlanalagen und Nassabschneidern Meldung bei Überschreitung der Maßnahmenwerte oder bei Störung des Betriebs
Überschreitung von Maßnahmenwerten für die Konzentration von Legionellen in Nutzwasser müssen Sie der zuständigen Behörde melden!
Beschreibung
Hinweise für Soest
Überschreitung von Maßnahmenwerten müssen unter Bekanntgabe der Mindestangaben nach § 10 der 42. BImSchV über die webbasierte Anwendung KaVKA-42.BV (Kataster Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV) und zusätzlich per Mail an 42.BImSchV@kreis-soest.de angezeigt werden.
Über die Anwendung KaVKA-42.BV können Betreiber entsprechender Anlagen außerdem folgenden Anzeige-, Melde- und Mitteilungspflichten nachkommen:
- Anzeigen von Neuanlagen, Bestandsanlagen, Stilllegungen und Änderungen von Anlagen sowie Betreiberwechsel entsprechend § 13 der 42. BImSchV
- Übermittlung von Prüfergebnissen von Sachverständigen bzw. akkreditierten Stellen entsprechend § 14 der 42. BImSchV
Legionellen
Legionellen (Legionella spp.) sind Umweltkeime, die natürlicherweise in geringen Konzentrationen in Gewässern und im Boden vorkommen. Da Legionellen bevorzugt in einem Temperaturbereich von 25-45 Grad wachsen, können sie sich unter anderem in technischen Anlagen zur Warmwasserbereitung oder in Abwärme führenden Teilen von Kühlanlagen anreichern. Die Keime können beim Menschen unterschiedliche Krankheiten verursachen.
Veröffentlichungen
Veröffentlichung von Überschreitungen der Maßnahmenwerte (42. BImSchV) im Kreisgebiet: Derzeit keine Veröffentlichungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Soest
Formulare
Die Information erfolgt elektronisch über das „Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV – KaVKA“
Voraussetzungen
Hinweise für Soest
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Soest
- Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider - 42. BImSchV
- Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU)
Verfahrensablauf
Die Informationspflicht erfolgt über das „Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV – KaVKA“ - .
Um über die Überschreitung eines Maßnahmenwertes zu informieren, ist zunächst eine Registrierung im System KaVKA-42.BV erforderlich. Nach erfolgreicher Registrierung und Einstellung der Stammdaten der Arbeitsstätte (des Standorts der Anlage) sowie der Anlage, kann eine Information erfolgen
Unter nachfolgender Seite finden Sie Hinweise zur Anmeldung und Registrierung.
Fristen
Bei Überschreitung eines Maßnahmenwertes sind Sie u.a. verpflichtet, die zuständige Behörde unverzüglich gemäß Anlage 3 Teil 1 und innerhalb einer Frist von 4 Wochen gemäß Anlage 3 Teil 2 zu informieren.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Soest
Hängt vom Einzelfall ab.
Kosten
Hinweise für Soest
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Soest
Weitere Informationen
Hinweise für Soest
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 07.12.2020