Zulassung zur staatlichen Prüfung und Erlaubniserteilung zum/zur Ergotherapeut/in
Hinweise für Borken
Der Fachbereich Gesundheit ist zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung des Prüfungsverfahrens zum/zur Ergotherapeut/in an den staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für nichtakademische Gesundheitsfachberufe im Kreisgebiet.
Beschreibung
Hinweise für Borken
Der Fachbereich Gesundheit ist zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung des Prüfungsverfahrens zum/zur Ergotherapeut/in an den staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für nichtakademische Gesundheitsfachberufe im Kreisgebiet.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Zulassung zur Prüfung
amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
Bescheinigung über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen
Antrag auf Erteilung der Erlaubnisurkunde
Führungszeugnis der Belegart O zur Vorlage bei einer Behörde, das bei Erlaubniserteilung (letzter Prüfungstag) nicht älter als drei Monate sein darf
ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes, die bei Erlaubniserteilung (letzter Prüfungstag) nicht älter als drei Monate sein darf
Formulare
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Vor dem Prüfungsausschuss werden die staatlichen Prüfungen abgelegt. Ein Arzt oder eine Ärztin des Fachbereichs Gesundheit nimmt die Aufgabe als Prüfungsvorsitz wahr. Anschließend werden vom Fachbereich Gesundheit die Prüfungszeugnisse ausgestellt. Nach abgeschlossener Ausbildung und erfolgreich bestandener Prüfung ist der Fachbereich Gesundheit für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung zuständig.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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60,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen