Einbürgerung Verleihung

    Einbürgerung Verleihung

    Hinweise für Soest

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Am 27. Juni 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft getreten. Details zu den Änderungen finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung sowie der Landesregierung.

    Terminvereinbarung

    Derzeit erreichen uns zahlreiche Anfragen, insbesondere nach einem Termin zur Antragsabgabe. Aus Kapazitätsgründen können wir derzeit keine weiteren Termine für die Abgabe von Einbürgerungsanträgen vergeben. Bis zum 28. Februar 2025 sind bereits alle Terminmöglichkeiten ausgeschöpft. Bitte beachten Sie, dass ein Einbürgerungsantrag erst dann gestellt ist, wenn die erforderliche persönliche Vorsprache bei der Einbürgerungsbehörde stattgefunden hat.

    Ab dem 28.10.2024 steht Ihnen unsere Online-Terminvergabe zur Verfügung.

    Bitte beachten Sie
    • Vor der Terminvereinbarung prüfen Sie bitte mit dem QuickCheck (siehe Link unter "Onlinedienste"), ob Sie die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erfüllen.
    • Bitte lesen Sie das Merkblatt Bekenntnisse und Loyalitätserklärung sorgfältig durch. Die Inhalte werden bei der Antragsannahme besprochen (siehe Link unter "Downloads").

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungs-, Gewerbe- und Personenstandsangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungs-, Gewerbe- und Personenstandsangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Unterlagen, die Sie zur Antragstellung mitbringen müssen:

    • vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • Einwilligungserklärung zur Übermittlung von Sozialdaten
    • ein Passbild pro Antragssteller
    • aktueller Lebenslauf
    • gültiger Nationalpass aller einzubürgernden Personen im Original
    • gültiger Aufenthaltstitel aller einzubürgernden Personen im Original
    • Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde mit beglaubigter Übersetzung (ggf. sind Legalisation oder Apostille nötig) im Original
    • Geburtsurkunden der miteinzubürgernden Kinder im Original
    • Nachweis über staatsbürgerliche Kenntnisse (Erläuterung siehe nächste Seite) im Original
    • Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse (Erläuterung siehe nächste Seite) im Original
    • Mietvertrag
    • Einkommensnachweise (Arbeitsvertrag und die letzten drei Lohnabrechnungen)
    • gegebenenfalls Nachweise über den Bezug von öffentlichen Leistungen (wie z.B. Wohngeld, BAföG, Arbeitslosengeld…)
    • aktueller Rentenversicherungsverlauf

    Zusätzlich für Selbstständige: 

    • Gewerbeanmeldung
    • Einkommenssteuerbescheide der letzten drei Jahre

    Nachweis über staatsbürgerliche Kenntnisse:

    Dieser ist bereits erbracht, wenn Sie

    1. einen Abschluss einer deutschen Hauptschule, oder
    2. einen vergleichbaren oder höheren Schulabschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule nachweisen können.

    Liegen keine Nachweise vor, so werden anhand eines sog. Einbürgerungstestes die staatsbürgerlichen Kenntnisse geprüft. Bei dem Einbürgerungstest werden aus einem Fragenkatalog von 300 Fragen 33 Fragen ausgewählt, von denen 17 Fragen richtig beantwortet werden müssen. Dieser Fragenkatalog ist hier einzusehen: www.integration-in-deutschland.de 

    Der Einbürgerungstest kann im Kreis Soest derzeit bei folgenden Volkshochschulen absolviert werden:

    • VHS Werl-Wickede-Ense 
      (Tel.: 02922/97240)
    • VHS Lippstadt 
      (Tel.: 02941/28950)

    Weitere Prüfstellen finden Sie unter www.vhs-nrw.de 

    Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse:

    1. Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs im Rahmen eines Integrationskurses
    2. Für noch schulpflichtige Kinder: Vier Jahre erfolgreicher Besuch einer deutschsprachigen Schule
    3. Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss
    4. Versetzung in die 10. Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule
    5. Nachweis über den Abschluss einer deutschen Berufsausbildung
    6. Nachweis über den Abschluss eines Studiums an einer deutschsprachigen Fach- / Hochschule

    Im Fach Deutsch muss mindestens die Schulnote "ausreichend" erreicht werden. Bitte legen Sie die entsprechenden Zeugnisse im Original vor.

    Falls Sie nicht im Besitz einer der Nachweise (a-f) sind, müssen Sie das Zertifikat Deutsch B1 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen - GER) oder ein gleichwertiges / höherwertiges vorlegen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Soest

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Soest

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de