Einbürgerung Verleihung

    Einbürgerung Verleihung

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Wenn Sie Ausländer*in sind und deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin mit allen Rechten und Pflichten werden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen durch die Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigter Bürger oder gleichberechtigte Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten als deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin. Sie können u.a. Ihr Wahlrecht ausüben, genießen Freizügigkeit in Europa und können auch außerhalb von Europa in viele Länder reisen.

    Sie können uns gerne Ihre Frage per Mail stellen.

    E-Mail an 334-integration@stadt.leverkusen.de mit Angaben von:

    • Vor- und Nachname
    • Geburtsdatum
    • Rufnummer (Telefon / Mobil) für einen gewünschten Rückruf

    Bei weiteren Fragen können Sie zu folgenden Zeiten die Servicenummern (0214) 406 - 334 30 und (0214) 406 - 334 31 kontaktieren:

    • Montag: 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
    • Dienstag: 09:00 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
    • Mittwoch: 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
    • Donnerstag: 09:00 Uhr - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
    • Freitag: 09:00 Uhr - 11:00 Uhr

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Integration - Abteilung 334

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 1

    51373 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-33430

    E-Mail: 334-einbuergerung@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Integration - Abteilung 334

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 1

    51373 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-33430

    E-Mail: 334-integration@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    • Aktuell liegt die Bearbeitungsdauer bei circa 17 bis 20 Monaten.

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leverkusen

    Für Minderjährige unter 16 Jahren ist der Antrag von den Eltern beziehungsweise dem allein sorgeberechtigten Elternteil zu stellen. Das alleinige Sorgerecht ist nachzuweisen (beispielsweise durch ein Gerichtsurteil). Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, stellen den Antrag selbst. Bei gesetzlich Betreuten ist ein Nachweis über die Betreuung einzureichen. Soweit ein Einwilligungsvorbehalt nach § 1903 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besteht, bedarf der Antrag der Zustimmung des Betreuers. Ihre persönliche Vorsprache ist zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich, der mit Ihnen vereinbart wird.

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Stichwörter

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