Beförderung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten und tierischen Erzeugnissen, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind.
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Die Tierkörperbeseitigung ist eine Maßnahme der Tierseuchenbekämpfung.
Die Abholung von Tierkörpern erfolgt im Kreis Euskirchen durch die SecAnim GmbH, Telefon: 02306/92709-0 oder 02306/92709-21.
Die Höhe der anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte der Homepage der SecAnim.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) und Verordnung (EG) Nr. 1069/2009.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.10.2024
Stichwörter
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