Tierkörper und tierische Nebenprodukte Beförderung

    Beförderung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten und tierischen Erzeugnissen, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind.

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Die Tierkörperbeseitigung ist eine Maßnahme der Tierseuchenbekämpfung.

    Die Abholung von Tierkörpern erfolgt im Kreis Euskirchen durch die SecAnim GmbH, Telefon: 02306/92709-0 oder 02306/92709-21.

    Die Höhe der anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte der Homepage der SecAnim.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Veterinärwesen u. Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Euskirchen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Euskirchen

    Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) und Verordnung (EG) Nr. 1069/2009.

    Fristen

    Hinweise für Euskirchen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Euskirchen

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Euskirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de