Jugendleitercard Ausstellung

    Beantragung der Jugendleitercard

    Hinweise für Aachen

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Zweck der amtlichen Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter:
    Die Julei-Ca können Personen erhalten, die in einer eingetragenen Organisation, die als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt ist, eine Leitungsfunktion übernommen haben. Die Erteilung ist an eine Prüfung gebunden, der eine theoretische und praktische Schulung vorausgeht. Die Card dient:

    • der Legitimation gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, von denen Beratung und Hilfe gewünscht wird (z.B. Behörden der Bereiche Jugend, Gesundheit und Kultur, Informations- und Beratungsstellen, Polizei, Konsulate)
    • bei Unternehmungen mit der Jugendgruppe
    • für die Inanspruchnahme von Rechten und Vergünstigungen für die Gruppe
    • Inhaber*innen der Juleica, die bei einer Aachener Organisation oder einem Aachener Verein ein Ehrenamt ausüben, sind berechtigt, den Ehrenamtspass bei der Stadt Aachen zu beantragen. Einzelheiten dazu finden Sie hier .

    Die Ausbildung zu ehrenamtlichen Jugendgruppenleitern wird von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe durchgeführt.

    Das Antragsformular kann man unter www.juleica.de herunterladen.

    Auskunft erteilen die Dachorganisationen der Jugendverbände
    Aachener Jugendring
    Bund der katholischen Jugend
    DPSG Aachen Stadt
    Fachstelle Kirchliche Jugendarbeit
    PSG Aachen Stadt
    Stadtsportbund
    Sportjugend Aachen
    Evangelische Jugend im Kirchenkreis Aachen

    und der

    Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
    Jugendpflege, Frau Prömpeler
    Mozartstr. 2-10, Zi. 141
    Tel.: 432 45303
    E-Mail: renate.proempeler@mail.aachen.de

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Jugendpflege und Streetwork

    Adresse

    Hausanschrift

    Mozartstraße 2-10

    52058 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Aachen

    Formulare

    Hinweise für Aachen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Aachen

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Aachen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Aachen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de