Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl

    Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl

    Sie erfahren Näheres zum Wählerverzeichnis der Kommunalwahl.

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Ausführliche Informationen zu anstehenden Wahlen wie z. B. Wahlhelferbewerbung, Wahllokalsuche oder die Möglichkeit der Briefwahlbeantragung finden Sie unter dem Punkt "Weiterführende Informationen".

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohner- und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) EG

    33102 Paderborn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +495251 88-11188

    E-Mail: einwohneramt@paderborn.de

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • für die Einsichtnahme in eigene Daten: keine
    • für die Einsichtnahme in die Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
    • für die Fertigung von Auszügen zur Prüfung der Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann

    Voraussetzungen

    Für das Wählerverzeichnis der Kommunalwahl gelten folgende Voraussetzungen:

    • Einsichtnahme in die eigenen Daten: Sie sind wahlberechtigt
    • Einsichtnahme in die Daten anderer Personen (nicht möglich bei Personen mit Auskunftssperre):
      • Sie sind wahlberechtigt und Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
    • Fertigung von Auszügen von Daten anderer Personen: Sie sind wahlberechtigt und Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

    • Sie suchen die Gemeindebehörde während der allgemeinen Öffnungszeiten auf
    • Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen
    • Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich der Daten anderer Personen einsehen, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.

    Fristen

    Einsichtnahmezeitraum: vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu den allgemeinen Öffnungszeiten

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de