Gewerbesteuer
Hinweise für Kierspe
Beschreibung
Hinweise für Kierspe
Die Gewerbesteuer ist eine ertragsabhängige Steuer, die Gewerbetreibende an ihre Gemeinde abführen müssen.
Erhebungsberechtigt ist die Gemeinde, in der sich der Gewerbebetrieb oder eine Betriebsstätte des Gewerbebetriebes befindet. Gewerbebetriebe sind daher bei der Gemeinde an-, um- oder abzumelden.
Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages erfolgen durch die Finanzämter auf Grundlage der abgegebenen Steuererklärungen. Der Gewerbesteuermessbetrag wird der Stadt Kierspe übermittelt und hier mit dem Hebesatz multipliziert. Die so ermittelte Steuerschuld wird dann im Gewerbesteuerbescheid festgesetzt.
Der Hebesatz beträgt in Kierspe derzeit 450 v.H.
Vorauszahlungen werden nach § 19 GewStG erhoben und betragen grundsätzlich ein Viertel der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Die Vorauszahlungen sind zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres zu entrichten.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Die Gewerbesteuer wird nach dem Gewerbesteuergesetz erhoben.
Der Hebesatz wird in der Haushaltssatzung für das jeweilige Haushaltsjahr durch den Rat der Stadt Kierspe festgesetzt.
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen