Gewerbesteuer

    Gewerbesteuer

    Hinweise für Witten

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Gesetzliche Grundlage ist das bundesrechtliche Gewerbesteuergesetz. Hebeberechtigt und Empfänger der Gewerbesteuer ist die jeweilige Gemeinde. Das Finanzamt ermittelt nach Ablauf des Erhebungszeitraumes aufgrund der eingereichten Gewerbesteuererklärung den einheitlichen Gewerbesteuermessbetrag und setzt diesen durch den Gewerbesteuermessbescheid -als Grundlagenbescheid- fest. Auf diesen Messbescheid wendet die Gemeinde ihren in der Haushaltssatzung festgeschriebenen Hebesatz von zur Zeit 520 v.H. an und erteilt als Folgebescheid einen Gewerbesteuerbescheid.

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    Ansprechpartner

    20.3 Abteilung Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Stockumer Str. 28, B14, 58453 Witten

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    20.3 Abteilung Steuern

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    Hausanschrift

    Brauckstraße 14, 58454 Witten

    58454 Witten

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    Version

    Technisch geändert am 04.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    20.3 Abteilung Steuern

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    Stockumer Str. 28, B14, 58453 Witten

    58452 Witten

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    Version

    Technisch geändert am 28.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Gewerbesteuergesetz (GewStG)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Witten

    Kosten

    Hinweise für Witten

    Der Steuerbetrag ergibt sich aus dem Messbetrag des Finanzamts und Anwendung des aktuell gültigen Hebesatzes darauf.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Witten

    Weitere Informationen

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    Lastschriftmandat Stadt Witten www.finanzamt-witten.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de