Gewerbesteuer
Gewerbesteuer
Hinweise für Witten
Beschreibung
Hinweise für Witten
Gesetzliche Grundlage ist das bundesrechtliche Gewerbesteuergesetz. Hebeberechtigt und Empfänger der Gewerbesteuer ist die jeweilige Gemeinde. Das Finanzamt ermittelt nach Ablauf des Erhebungszeitraumes aufgrund der eingereichten Gewerbesteuererklärung den einheitlichen Gewerbesteuermessbetrag und setzt diesen durch den Gewerbesteuermessbescheid -als Grundlagenbescheid- fest. Auf diesen Messbescheid wendet die Gemeinde ihren in der Haushaltssatzung festgeschriebenen Hebesatz von zur Zeit 520 v.H. an und erteilt als Folgebescheid einen Gewerbesteuerbescheid.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Gewerbesteuergesetz (GewStG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Der Steuerbetrag ergibt sich aus dem Messbetrag des Finanzamts und Anwendung des aktuell gültigen Hebesatzes darauf.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Lastschriftmandat Stadt Witten www.finanzamt-witten.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen