Gewerbesteuer

    Gewerbesteuer

    Hinweise für Büren

    Informationen zur Gewerbesteuerberechnung finden Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Büren

    Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages erfolgen durch die Finanzämter auf Grundlage der abgegebenen Steuererklärungen. Der Gewerbesteuermessbetrag wird der Stadt Büren übermittelt und hier mit dem Hebesatz multipliziert. 

    Der Hebesatz ist in der Haushaltssatzung der Stadt Büren festgesetzt. Die Gewerbesteuer errechnet sich somit wie folgt: Gewerbesteuermessbetrag x Hebesatz = Gewerbesteuer.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung II: Finanzen

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachgebiet II/02: Steuern

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Büren

    Formulare

    Hinweise für Büren

    Voraussetzungen

    Hinweise für Büren

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Büren

    §3 Abgabenordnung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Büren

    Fristen

    Hinweise für Büren

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Büren

    Kosten

    Hinweise für Büren

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Büren

    Weitere Informationen

    Hinweise für Büren

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de